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Forschungsimpulse

Mit dem Förderinstrument "Forschungsimpulse" möchte die DFG die Bedingungen für koordinierte erkenntnisorientierte Forschungsvorhaben an HAWs und FHs verbessern. Als Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets soll das neue Förderinstrument forschungsstarke HAWs und FHs dabei unterstützen, ein prägnantes wissenschaftliches Profil (weiter) zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Konzentration und Ergänzung vorhandener innovativer Forschungsansätze auszubauen.

Rahmenbedingungen

Die Forschungsimpulse werden - gemäß einer Entscheidung von Senat und Hauptausschuss der DFG - zunächst in einer fünfjährigen Pilotphase erprobt.

Dementsprechend sind fünf Ausschreibungsrunden vorgesehen. Die erste wurde im letzten Quartal 2022 gestartet. Die Ausschreibungen werden themenoffen gestaltet sein.

In jeder Runde können zwischen fünf und sieben Forschungsimpulse in die Förderung aufgenommen werden.

Vorgesehen ist eine erste Förderperiode von fünf Jahren, die um eine Fortsetzungsperiode von drei Jahren verlängert werden kann.

Das Förderinstrument ist bewusst sehr offen gestaltet und bietet den antragstellenden HAWs und FHs maximalen Spielraum zur Anpassung an individuelle Gegebenheiten und Bedarfe. So dürfen Forschungsimpulse beispielsweise in einzelne Teilprojekte untergliedert werden; sie können aber auch eine völlig andere Struktur besitzen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind HAWs und FHs, die ein starkes erkenntnisorientiertes Forschungsprofil besitzen. Anträge von Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen mit Promotionsrecht sowie von Hochschulen, die nicht in gemeinnütziger Trägerschaft stehen, können nicht entgegen genommen werden.

Jede antragsberechtige HAW oder FH kann pro Ausschreibungsrunde einen Antrag auf Einrichtung eines Forschungsimpulses stellen.

Jeder Antrag wird von einer Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern getragen, die mehrheitlich an der antragstellenden HAW oder FH tätig sind. Eine der beteiligten Personen übernimmt jeweils das Sprecheramt und fungiert in dieser Funktion unter anderem als primäre Ansprechperson für die DFG.

Kooperationen mit anderen HAWs und FHs, Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie mit Industriepartnern sind möglich, solange der Großteil des beantragten Vorhabens an der antragstellenden HAW oder FH durchgeführt wird.

Art und Umfang der Förderung

Maximal kann eine Million Euro pro Forschungsimpuls und Jahr beantragt werden. Je nach individuellem Bedarf können diese Mittel für Personal, Sachmittel und Investitionen beantragt und eingesetzt werden. Zusätzlich erhalten bewilligte Forschungsimpulse zur Deckung der indirekten Projektausgaben eine Programmpauschale. Bitte beachten Sie, dass die Programmpauschale ab dem Jahr 2023 nur an Einrichtungen vergeben werden kann, die ihre Verwendung in Leitlinien festgehalten haben. Nähere Informationen zu dieser Neuregelung finden Sie hier.

Analog zu anderen Förderprogrammen der DFG wurden auch für die Forschungsimpulse programmspezifische Verwendungsrichtlinien veröffentlicht.

Einzuhalten sind auch die Leitlinien der DFG zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis.

Es wird erwartet, dass die antragstellenden HAWs und FHs die notwendige Grundausstattung inklusive der zur Umsetzung des Forschungsprogramms erforderlichen wissenschaftlich-technischen Infrastruktur bereitstellen.

Um die nachhaltige Wirkung des Förderinstruments sicherzustellen, ist zu jedem Antrag das Bekenntnis der jeweiligen Hochschule zum Forschungsimpuls sowie die Bereitschaft, den neu entstandenen Schwerpunkt nach Auslaufen der DFG-Förderung unter Einsatz eigener Mittel weiterzuführen, zu dokumentieren.

Darüber hinaus sind auch die Länder aufgefordert, die neu geschaffenen Strukturen des Forschungsimpulses finanziell und personell zu unterstützen. Daher sollten Hochschulen, die eine Antragstellung planen, frühzeitig mit den zuständigen Ansprechpersonen aus den jeweiligen Ländern Kontakt aufnehmen.

Förderkriterien

Die Förderkriterien für das Förderinstrument „Forschungsimpulse“ sind im Interner LinkDFG-Vordruck 1.314 zu finden. Grundsätzlich orientieren sie sich an den Zielen des Förderinstruments und umfassen: Qualität und Kohärenz des Forschungsvorhabens, Schwerpunktbildung und Umfeld, Qualifikation der beteiligten Personen und Zusammenstellung der Gruppe, sowie die dauerhafte Förderung der Strukturen und Verbesserung der Forschungsbedingungen.

Begutachtung

Alle Anträge werden durch fachlich und inhaltlich passend zusammengestellte Begutachtungsgruppen bewertet.

In den Gruppen werden sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingeladen, die an Universitäten tätig sind als auch solche, die an einer HAW/FH wirken. Außerdem wird bei allen Begutachtungen mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter eines einschlägigen Interner LinkDFG-Fachkollegiums die fachliche Qualitätssicherung sicherstellen.

Um die Förderentscheidung im Interner LinkHauptausschuss und Interner LinkSenat als den dafür zuständigen Gremien vorzubereiten und dort über die Begutachtung zu berichten, nimmt außerdem ein Mitglied des Senats der DFG an der Begutachtung teil. Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaftsministerien des jeweiligen Sitzlandes können als Gäste an den Begutachtungen teilnehmen.

Zeitplan für die erste Ausschreibungsrunde

  • Am 20.10.2022 hat die erste von fünf Ausschreibungsrunden für die Forschungsimpulse begonnen. Die Ausschreibung finden Sie Interner Linkhier
  • Am 5.12.2022 mussten die Link auf PDF-DateiAbsichtserklärungen     für die erste Ausschreibungsrunde eingereicht werden.
  • Die Anträge der ersten Ausschreibungsrunde sind bis zum 01.03.2023 über das elektronische Portal der DFG einzureichen (Externer Linkelan   ).
  • Begutachtungen sind für den (Früh-)Sommer 2023 geplant.
  • Erste Förderentscheidungen wird der Senat der DFG voraussichtlich Ende des Jahres 2023 treffen können.
  • Als Förderbeginn für die ersten Forschungsimpulse ist das Anfang 2024 vorgesehen.

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