Informationen für Wähler*innen

Banner: Fachkollegienwahl 2023: Stimmabgabe

Die direkte Wahl der Mitglieder der Fachkollegien ist ein wichtiger Baustein im System der wissenschaftlichen Selbstverwaltung bei der Verteilung von Fördergeldern durch die DFG.

Mit Ihrer Wahl

  • wirken Sie aktiv an der Selbstverwaltung der Wissenschaft mit,
  • haben Sie die Möglichkeit zur direkten fachnahen Mitbestimmung,
  • stellen Sie Weichen für die Wissenschaftsförderung durch die DFG.

Nutzen Sie bei der Wahl 2023 Ihre Chance, denn Ihre Stimme in der Wissenschaft zählt!

Ungefähr 150.000 wahlberechtigte Wissenschaftler*innen im deutschen Wissenschaftssystem können die Fachkollegien der DFG in einer Online-Abstimmung wählen. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Wahlfrist die erforderliche Wahlunterlage zur Online-Wahl über die wissenschaftliche Einrichtung (Wahlstelle), an der sie forschen. Für die wenigen gegenüber der DFG benannten, nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich tätigen Einzelwählenden, denen das aktive Wahlrecht ad personam verliehen wurde, übernimmt die DFG die Aufgaben einer Wahlstelle. Mithilfe der Wahlunterlagen ist die Stimmabgabe während der Wahlfrist und nur online möglich. Jede wahlberechtigte Person hat dabei sechs Stimmen. Die Stimmen können frei auf Kandidierende aus unterschiedlichen Fachkollegien bzw. Fächern aufgeteilt werden, wobei einer/einem Kandidierenden bis zur drei Stimmen gegeben werden können.

Wichtige Termine für Wähler*innen an Wahlstellen (über 99 % der Wahlberechtigten):

Termin Beschreibung
Oktober 2022 Beginn der Einrichtung von Wahlstellen für die Fachkollegienwahl 2023 an wissenschaftlichen Einrichtungen
26. Juni 2023 Verabschiedung der Kandidierendenliste durch den Senat der DFG
bis Sommer/Herbst 2023 Erfassung der Wahlberechtigten durch die Wahlstellen vor Ort
vorauss. ab Ende
September 2023
Ausgabe der Wahlunterlagen an Wahlberechtigte vor Ort durch die Wahlstellen
23. Oktober 2023, 14 Uhr
bis
20. November 2023, 14 Uhr
Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem
Kurzfristig nach Ende der Wahlfrist Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses auf dem Wahlportal der DFG

Wichtige Termine für nicht an Wahlstellen forschende Einzelwählende (unter 1 % der Wahlberechtigten):

TerminBeschreibung
23. April 2023Ende der Frist zum Vorschlagen von Personen zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam durch hierfür berechtigte wissenschaftliche Einrichtungen
26. Juni 2023Verabschiedung der Kandidierendenliste durch den Senat der DFG
August/September 2023Entscheidung über die Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam an dafür vorgeschlagene Wissenschaftler*innen (Einzelwählende)
September/Oktober 2023Versand der Wahlunterlagen an Einzelwählende durch die DFG
23. Oktober 2023, 14 Uhr
bis
20. November 2023, 14 Uhr
Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem
Kurzfristig nach Ende der WahlfristBekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses auf dem Wahlportal der DFG