Informationen zum Vorschlagen von Kandidierenden

Banner: Fachkollegienwahl 2023: Stimmabgabe

Die Wahl lebt von der Teilnahme der Wissenschaft. Die Vorschläge von Kandidierenden durch die vorschlagsberechtigten Institutionen sind dabei zentral.

Das Recht, Kandidierende vorzuschlagen, steht den 99 Mitgliedern der DFG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für jede Fachkollegienwahl fachungebunden zu. Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen verleiht der Senat dieses Recht für jede Fachkollegienwahl von neuem fachgebunden. Bei unverändertem Fächerzuschnitt verleiht der Senat die für die vergangene Wahl zuerkannten fachgebundenen Vorschlagsrechte in aller Regel erneut. Umstrukturierungen einzelner Fächer können sich jedoch auf die fachliche Zuordnung fachgebundener Vorschlagsrechte auswirken. Daher hat die DFG wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage gebeten, ihre Vorschlagsrechte der vergangenen Wahl zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend angepasste Anträge formlos bis zum 29. April 2022 an die DFG zu stellen. Diese Frist galt auch für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, die neue Anträge auf die Verleihung von fachgebundenen Vorschlagsrechten stellen wollten. Diese konnten ebenfalls formlos gestellt werden, mussten aber die Satzung und eine Übersicht über die Mitgliederstruktur der antragstellenden Fachgesellschaft beziehungsweise des antragstellenden Fakultätentags enthalten, um die Erfüllung der für die Verleihung des Vorschlagsrechts maßgeblichen Anhaltspunkte aus § 6 Nr. 2 WahlO darzulegen.

Nach der Senatsentscheidung über die Verleihung der fachgebundenen Vorschlagsrechte wurden alle vorschlagsberechtigten Institutionen Anfang Juli 2022 angeschrieben und mit Hinweisen zum genauen Verfahren um die Einreichung von Kandidierendenvorschläge gebeten. Kandidierendenvorschläge konnten bis zum 31. Oktober 2022, 14.00 Uhr (Ausschlussfrist, Eingang bei der DFG maßgeblich) bei der DFG eingereicht werden.

Bei der Einreichung von Kandidierendenvorschlägen zu beachtende Anhaltspunkte sind:

  • wissenschaftliche und persönliche Qualifikation der vorgeschlagenen Personen möglichst für das jeweilige Fach insgesamt sowie mit fundiertem Überblick über angrenzende Disziplinen,
  • Ausgewogenheit unter fachlichen Aspekten,
  • angemessene Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • angemessene Berücksichtigung von Wissenschaftler*innen verschiedener Karrierestufen.

Fachgebunden vorschlagsberechtigte Institutionen dürfen maximal die doppelte Anzahl an Personen in einem Fach für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind. Fachungebunden vorschlagsberechtigte Institutionen dürfen maximal die gleiche Anzahl an Personen in einem Fach für eine Kandidatur vorschlagen, wie in diesem Fach zu wählen sind.

Wichtige Termine für vorschlagsberechtigte Institutionen

TerminBeschreibung
24. März 2022Entscheidung des Senats der DFG über die Struktur der Fachkollegien und Fächer für die Fachkollegienwahl 2023 und Veröffentlichung der Entscheidung auf diesem Wahlportal
29. April 2022Ende der Frist für wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage das Recht zu beantragen, Personen für eine Kandidatur vorschlagen zu dürfen
27. Juni 2022Entscheidung des Senats der DFG über die Verleihung des Rechts an wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, Personen für eine Kandidatur vorschlagen zu dürfen
Juli 2022Versand der Aufforderungsschreiben der DFG an alle Vorschlagsberechtigten, Vorschläge für Kandidierende einzureichen
31. Oktober 2022, 14.00 UhrEnde der Frist zur Einreichung der Kandidierendenvorschläge durch vorschlagsberechtigte Institutionen bei der DFG (Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt. Nach diesem Datum bei der DFG eingehende Vorschläge für die Kandidierendenliste können leider nicht mehr in Bearbeitung genommen werden!)
23. März 2023Erste Lesung der Vorschläge für die Kandidierendenliste durch den Senat der DFG
26. Juni 2023Zweite Lesung und Verabschiedung der Kandidierendenliste durch den Senat der DFG