Informationen zum Vorschlagen von Einzelwählenden

Über 99 % Prozent der Wahlberechtigten bei Fachkollegienwahlen sind an wissenschaftlichen Einrichtungen mit Wahlstellen tätig und müssen nicht gesondert für das Wahlrecht vorgeschlagen werden. Den wenigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nicht an solchen Einrichtungen mit Wahlstellen tätig sind, kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das aktive Wahlrecht ad personam auf Vorschlag verliehen werden (Einzelwählende). Für diese Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein und stellt ihnen rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zur Verfügung.
Das Vorschlagsrecht für Einzelwählende (Wahlrecht ad personam) regelt § 2 Nr. 4 der Wahlordnung. Vorschläge für Einzelwählende können bis zu sechs Monate vor Beginn der Wahlfrist (für die Fachkollegienwahl 2023 somit bis zum 23. April 2023) von wissenschaftlichen Einrichtungen gemacht werden,
- an denen wissenschaftlich geforscht wird,
- die in das deutsche Wissenschaftssystem eingebunden sind
- die gemeinnützig oder in vollständiger öffentlicher Trägerschaft sind und
- die ihren Angehörigen die freie Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in allgemein zugänglicher Form gestatten.
Die Voraussetzungen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfüllen müssen, um als Einzelwählende vorgeschlagen werden zu können, regelt § 2 der Wahlordnung. Neben diesen persönlichen Voraussetzungen dürfen für das aktive Wahlrecht ad personam vorgeschlagene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht an Wahlstellen oder diesen zugehörigen Uniklinika wissenschaftlich forschend tätig sein. Um eine Doppel- oder Mehrfachwahl zu verhindern, dürfen einer Wahlstelle zugehörige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nur über diese an der Wahl teilnehmen.
Wissenschaftliche Einrichtungen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mehr als 100 Angehörige haben, die die persönlichen Qualifikationen für die aktive Wahlberechtigung nach § 2 Nr. 2 der Wahlordnung erfüllen, und diesen die Teilnahme an der Wahl ermöglichen wollen, müssen die Einrichtung einer sonstigen Wahlstelle beantragen. Die Frist hierfür lief grundsätzlich bis zum 31. Juli 2022.
Wichtige Termine für Vorschlagsberechtigte (Einzelwählende)
Termin | Beschreibung |
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23. April 2023 | Ende der Frist zur Einreichung von Vorschlägen zur Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (später sog. Einzelwählende) durch hierfür vorschlagsberechtigte wissenschaftliche Einrichtungen bei der DFG |
August/September 2023 | Entscheidung über die Verleihung des aktiven Wahlrechts ad personam an dafür vorgeschlagene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Einzelwählende) |
September/Oktober 2023 | Versand der Wahlunterlagen an Einzelwählende durch die DFG |
23. Oktober 2023, 14 Uhr bis 20. November 2023, 14 Uhr | Frist zur Stimmabgabe im Online-Wahlsystem |
Kurzfristig nach Ende der Wahlfrist | Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses auf dem Wahlportal der DFG |