Ablauf der Fachkollegienwahl

Frühjahr 2021 – Herbst 2021 Überarbeitung der Wahlordnung
Die Wahlordnung ist die vom Senat beschlossene Rechtsgrundlage für die Wahl der Fachkollegien. Änderungen der Wahlordnung können nur vom Senat der DFG vorgenommen werden. Die Wahlordnung für die Fachkollegienwahl 2023 wurde im Herbst 2021 durch den Senat beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung auf diesem Wahlportal trat sie in Kraft.
Herbst 2020 – Frühjahr 2022 Festlegung der Fächerstruktur
Der Senat der DFG überprüft vor jeder Wahl den Zuschnitt der Fachkollegien und ihrer Fächer. Anregungen aus den Wissenschaftscommunities fließen hier ein. Er nimmt Änderungen und Ergänzungen vor, um die Angemessenheit und Aktualität des Zuschnitts zu gewährleisten.
- Link auf PDF-DateiFächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2023 und die Amtsperiode 2024-2028
- Interner LinkInformation für die Wissenschaft Nr. 87 | 26. November 2020 - Vorbereitungen zur Fachkollegienwahl 2023 laufen
Frühjahr 2022 – Sommer 2022 Verleihung Vorschlagsrecht
Das Recht, Kandidierende vorzuschlagen, steht den 97 Mitgliedern der DFG und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für jede Fachkollegienwahl fachungebunden zu. Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen verleiht der Senat auf Antrag dieses Recht für jede Fachkollegienwahl von Neuem fachgebunden.
Frühjahr 2022 – Sommer 2023 Erstellung der Kandidierendenliste
Der Senat verabschiedet die Kandidierendenliste entsprechend dem nach der Wahlordnung festgelegten Verfahren. Gegenstand der Verabschiedung ist die Bestätigung der ordnungsgemäßen Durchführung dieses Verfahrens. Der Senat hat keine Möglichkeit, für eine Kandidatur vorgeschlagene Personen von der Liste zu nehmen. Er kann lediglich in eng umsteckten Grenzen der Wahlordnung die vorgeschlagene Fachzuordnung einer Person ändern und ergänzt in bestimmten in der Wahlordnung vorgesehenen Fällen weitere Personen.
- Link auf PDF-DateiInfoblatt: Wer kann für die Fachkollegienwahl 2023 kandidieren?
- Interner LinkInformationen für Kandidierende
- Interner LinkErstellung der Kandidierendenliste
Frühjahr 2023 – Herbst 2023 Verleihung des Einzelwahlrechts
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nicht an einer Wahlstelle wissenschaftlich forschend tätig sind, sind wegen fehlender Anbindung an eine Wahlstelle zunächst nicht wahlberechtigt. Diesen kann die Präsidentin der DFG bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das aktive Wahlrecht ad personam auf Vorschlag verleihen. Für diese Einzelwählenden richtet die DFG eine Wahlstelle ein und stellt ihnen rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zur Verfügung.
Herbst 2023 Durchführung der Wahl
Zwischen dem 23. Oktober 2023, 14 Uhr und dem 20 November 2023, 14 Uhr wird die Fachkollegienwahl stattfinden.