Informationen der Gleichstellungsbeauftragten zur Chancengleichheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle der DFG
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen, bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere Benachteiligungen von Frauen, zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern, sowie die Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege- und Berufstätigkeit für Frauen und Männer zu verbessern. Eine ausgewogene Beschäftigung beider Geschlechter und deren Chancengleichheit, sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden gemäß dem Zertifikat des Audits „Beruf und Familie" der Hertie-Stiftung gefördert.
Die Erreichung dieses Zieles soll durch die Anwendung der „Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Geschäftsstelle der DFG (Gleichstellungsgrundsätze)“ unterstützt werden. Diese Grundsätze für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Geschäftsstelle der DFG sind Bestandteil der internen Geschäftsordnung I der Deutschen Forschungsgemeinschaft und beinhaltet neben Benachteiligungsverboten und Maßnahmen zur gleichstellungsfördernden Personalentwicklung auch eine Selbstverpflichtung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, auf allen Beschäftigungsebenen und in allen Funktionen den Anteil des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts zu erhöhen. Ein wesentlicher Abschnitt ist der Gleichstellungsbeauftragten gewidmet.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Durchführung ihrer Aufgaben mit umfassenden Informations- und Mitwirkungsrechten ausgestattet worden. Dazu gehören im Speziellen das Recht auf frühzeitige Unterrichtung und Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen in personellen, organisatorischen und sozialen Angelegenheiten.
Die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten fand im Januar 2020 statt. In geheimer Wahl wählten die weiblichen Beschäftigten Frau Barbara Bauer-Marx, die durch die Bestellung am 11.02.2020 das Amt der Gleichstellungsbeauftragten antrat.
Die Unterstützung der weiblichen und männlichen Beschäftigten, vor allem mit Familienpflichten, ist eine der wichtigsten Aufgaben. Ebenso die Förderung der Aufstiegsmöglichkeiten der weiblichen Beschäftigten sowie die entsprechenden Eingruppierungen bzw. Höhergruppierungen. Dies betrifft auch im hohen Maße die Chancengleichheit bei der Besetzung von Führungspositionen.