Andreas Voßkuhle gibt Vizepräsidentenamt zurück
Der neu gewählte Vizepräsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Professor Dr. Andreas Voßkuhle, hat sein Amt zurückgegeben. Darauf verständigten sich Ende September die zentrale Einrichtung für die wissenschaftliche Selbstverwaltung und größte Forschungsförderorganisation in Deutschland und der Staatsrechtslehrer und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Hintergrund sind neu hinzugekommene Tätigkeiten Voßkuhles in wissenschaftlichen Selbstverwaltungsgremien, so im neuen Universitätsrat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, an der Voßkuhle einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht hat und die eine der Mitgliedseinrichtungen der DFG ist.
„Die DFG bedauert es sehr, auf die Mitarbeit einer so ausgewiesenen wissenschaftlichen und öffentlichen Persönlichkeit wie Andreas Voßkuhle in unserem Präsidium verzichten zu müssen, doch ist die hier gegebene gleichzeitige Ausübung von Ämtern nicht mit unseren Grundsätzen für die Amtsführung in den Gremien der DFG vereinbar“, erklärt dazu die Präsidentin der DFG, Professorin Dr. Katja Becker.
Voßkuhle bat um Verständnis für seine Entscheidung, statt des Amtes des Vizepräsidenten der DFG die Aufgaben in Freiburg wahrzunehmen: „Nach meiner Wahl zum Rektor der Universität Freiburg im Jahr 2007 konnte ich mein Amt nur kurz ausüben, da ich im Mai 2008 zum Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde. Dieses Mal möchte ich meine volle Aufmerksamkeit meiner Alma mater widmen.“
Andreas Voßkuhle war Anfang Juli im Rahmen der DFG-Jahresversammlung von der Mitgliederversammlung zu einem der Vizepräsidenten der DFG gewählt worden. Über die Regelung seiner Nachfolge soll möglichst rasch entschieden werden.