Pressemitteilung Nr. 28 | 30. Juni 2023

DFG verankert ökologischen Nachhaltigkeitsgedanken im Förderhandeln

DFG-Gremien stimmen Empfehlungen und Leitfragenkatalog der Präsidialkommission für Nachhaltigkeit zu

Beim Klimaschutz und der Umwelt- und Ressourcenschonung besteht auch für die Wissenschaft dringender Handlungsbedarf. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat deshalb auf ihrer Jahresversammlung vom 26. bis 28. Juni in Saarbrücken das Thema Nachhaltigkeit prominent diskutiert und grundlegende Beschlüsse gefasst, um eine aktive Auseinandersetzung mit vornehmlich ökologischen Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess anzuregen. Sie tut dies in ihrer Rolle als größte Forschungsförderorganisation in Deutschland und als Mitgestalterin von Rahmenbedingungen für das Wissenschaftssystem.

Kernstück der Diskussionen und Beschlüsse sind die Empfehlungen zur „Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im DFG-Förderhandeln“. Sie wurden von der 2021 eingesetzten Präsidialkommission „Nachhaltigkeit“ erarbeitet und bilden den Abschluss der Arbeit der zwanzigköpfigen interdisziplinären Kommission unter der Leitung von DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. Der Fokus der Empfehlungen liegt auf der ökologischen Nachhaltigkeit, ohne die Wechselbeziehungen zu anderen Dimensionen wie der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit außer Acht zu lassen.

Katja Becker: „Wissenschaft als ein Teilsystem der Gesellschaft muss ihren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Der tiefgreifende, kontinuierliche Wandel hin zu nachhaltigen Forschungspraktiken und -prozessen erfordert jedoch eine breite Unterstützung. Die DFG kommt hierbei ihrer Verantwortung nach, indem sie in allen DFG-Förderformaten die Reflexion über Nachhaltigkeitsaspekte im Forschungsprozess verpflichtend integriert.“

Nach den Empfehlungen der Kommission sollen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Überlegungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess und zu möglichen Minderungspotenzialen knapp und nachvollziehbar in den Zusatzinformationen zum Projektantrag darlegen. Diese Ausführungen würden sodann in die Urteilsfindung zum Antrag mit einfließen – dies jedoch nicht in Form einer fachlichen Prüfung mit Blick auf ein etwaiges Begutachtungskriterium, sondern im Sinne einer Plausibilitätsprüfung. Die Wahl von Forschungsinhalten obliege wie auch bislang ausschließlich den Antragstellerinnen und Antragstellern.

Grundsätzlich sollten, so die Empfehlungen weiter, disziplinenspezifische Bedarfe der Fächer bei der Antragstellung sowie bei der Begutachtung, Bewertung und Entscheidung der Anträge einbezogen werden. Zudem dürften die Überlegungen zu Klimaschutz sowie zu Umwelt- und Ressourcenschonung auf Projektebene den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn nicht einschränken. Diesen Aspekt unterstrichen auch die Mitglieder der DFG-Gremien in ihren Diskussionen ausdrücklich.

Um die Reflexion bei der Antragstellung zu unterstützen, hat die Kommission zusätzlich einen fachübergreifenden Leitfragenkatalog zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess zu vier Themenfeldern verfasst: Reisetätigkeit, Experimente/Feldversuche/Umfragen, Rechenleistungen sowie Gerätebeschaffung/-betrieb und -nutzung. Der Katalog enthält beispielhafte Ansatzpunkte und Fragen. Er ist jedoch nicht abschließend oder verpflichtend, noch ist er in Gänze von den Antragstellenden zu beantworten.

Insgesamt verfolgt die DFG einen „lernenden Prozess“, der Flexibilität für eine iterative Entwicklung und Anpassungsmöglichkeiten in der Forschung einräumt. Gleichzeitig soll die Kreativität der handelnden Personen und Organisationen angeregt werden, um aus der Mitte des Wissenschaftssystems heraus den Wandlungsprozess voranzutreiben. Der Senat der DFG erhält deshalb nach drei Jahren einen Bericht über die ersten Erfahrungen.

Am knapp zweijährigen Erarbeitungsprozess zur Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im Förderhandeln der DFG war eine Vielzahl von Expertinnen und Expertinnen sowie von Mitgliedern der DFG-Gremien – Fachkollegien, Senatsausschüsse, Senat, Hauptausschuss und Präsidium – beteiligt. Die Einführung der Modalitäten zu Nachhaltigkeitsaspekten in die Antragsleitfäden aller DFG-Förderformate soll ab Anfang 2024 sukzessive erfolgen. Das schließt das Bund-Länder-Programm der Exzellenzstrategie für die bereits laufende zweite Antrags- und Förderphase nicht mit ein, um die Wettbewerbsbedingungen im laufenden Verfahren nicht zu ändern.

Nach einer ersten Diskussion im Senat der DFG auf dessen Frühjahrssitzung hat der Hauptausschuss die Empfehlungen am 27. Juni in Saarbrücken beschlossen. Die Mitgliederversammlung nahm die Empfehlungen anschließend in ihrer Sitzung am 28. Juni zustimmend zur Kenntnis.

Weiterführende Informationen

Zu den Empfehlungen „Verankerung des Nachhaltigkeitsgedankens im DFG-Förderhandeln“:

Zum Leitfragenkatalog zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Forschungsprozess:

Zur Pressemitteilung „DFG setzt Kommission für Nachhaltigkeit ein“ (16. März 2022):

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