Der im Herbst 2013 vorgelegte Bericht „Fachübergreifende Begutachtung: Strukturwirkung und Fördererfolg“ betrachtet das Phänomen der „Interdisziplinarität“ im Rahmen der Antragsentscheidung bei der DFG. Er entstand im Auftrag des Senatsausschusses „Perspektiven der Forschung“.
Der Begriff „Interdisziplinarität“ beschreibt in der Regel die gemeinsame Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen durch Vertreter unterschiedlicher Disziplinen. Der „wissenschaftlichen Disziplin“ werden dabei zahlreiche Bedeutungen zugeschrieben. Eine eindeutige Definition dessen, was den Kern einer Disziplin ausmacht und dementsprechend auch dessen, was die Grenzen und Übergänge zwischen Disziplinen charakterisiert, gibt es nicht. Für den empirischen Zugang zum Thema ist so in jedem Einzelfall neu zu überprüfen, ob die Datenlage für eine hinreichend belastbare Annäherung an das Thema geeignet ist.
In der vorliegenden Studie erfolgt der empirische Zugang zum Thema über die Analyse der Begutachtungskonstellationen von rund 20.000 DFG-Neuanträgen in der Einzelförderung, die in den Jahren 2005 bis 2010 zur Entscheidung gebracht wurden. Ausgewertet wurde der fachliche Hintergrund der beteiligten Gutachter*innen gemäß DFG-Fachsystematik und in der Unterscheidung nach 48 Gutachterfächern.
Die gemeinsame Begutachtung durch Wissenschaftler*innen mit unterschiedlichem fachlichem Hintergrund wird dabei als Hinweis auf interdisziplinäre Forschung wird gewertet. Im Mittelpunkt der Analyse stehen damit weniger die Ursachen und Formen von Interdisziplinarität, sondern die Orte des Auftretens fachübergreifender Zusammenarbeit im fachlichen Kontinuum des DFG-Fördergeschehens.
Der Bericht widmet sich drei Hauptfragen: