Wissenschaftliche Geräteausstattung ist für sehr viele Disziplinen eine unentbehrliche Voraussetzung an Hochschulen, um ihren vielfältigen Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung gerecht zu werden. Bund und Länder haben im investiven Bereich seit den 1970er Jahren über die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau-
förderungsgesetz (HBFG) zur Beschaffung von Großgeräten beigetragen.
Mit der Föderalismusreform 2006 und dem damit verbundenen Ende des HBFG sind die Großgeräteprogramme für Hochschulen neu geordnet worden. Sie wurden in Folge der Grundgesetzartikel 91b GG und 143c GG, welche Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern sowie Finanzierungskompensationen beinhalten, entwickelt. Wichtige Finanzierungsmöglichkeiten sind seitdem die Programme Forschungsgroßgeräte, Großgeräte in Forschungsbauten und Großgeräte der Länder. Der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) kommt in diesen Programmen – wie bereits zuvor im HBFG – eine Förder- bzw. eine Begutachtungsfunktion zu.
Der Bericht „Großgeräteförderung – Entwicklung in den Jahren 2007 bis 2017“ gibt einen detaillierten Überblick der Charakteristika und Unterschiede in den Programmen. Statistische Übersichten zur Entwicklung der Großgeräteprogramme in den Bereichen Antragserfolg, fachliche Differenzierung, Antragsteller- und Gerätegruppen sowie Bearbeitungsdauer und Begutachtungen von Anträgen werden ebenfalls beleuchtet.