Pressemitteilung Nr. 68 | 14. Dezember 2006

Neues DFG-Programm "Forschungsgroßgeräte"

Föderalismusreform verändert Förderpraxis

Föderalismusreform verändert Förderpraxis

Ab 1. Januar 2007 wird die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in einem neuen Programm Elektronenmikroskope, Massenspektrometer und andere Großgeräte für die Forschung fördern. Hierfür stellt der Bund der DFG jährlich 85 Millionen Euro zur Verfügung, die zur hälftigen Förderung bewilligter Anträge genutzt werden sollen. Die restlichen 50 Prozent der notwendigen Fördersumme müssen von demjenigen Bundesland zugesteuert werden, dessen Universität die Förderung erhält. Dies hat die Ministerpräsidentenkonferenz gestern bei ihrer Sitzung in Berlin beschlossen. Das neue Förderprogramm war nötig geworden, weil durch die Föderalismusreform das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG), das bisher die Förderung von Großgeräten regelte, außer Kraft gesetzt wurde.

Voraussetzung für die Förderung durch die DFG ist, dass das beantragte Großgerät zum Zweck der Forschung beschafft und genutzt wird. Es gilt für Geräte, deren Anschaffungskosten 100 000 Euro (Fachhochschulen) beziehungsweise 200 000 Euro (Hochschulen) übersteigen. Als oberste Bemessungsgrenze sind fünf Millionen Euro vorgesehen. Wie bisher wird die DFG entsprechende Anträge durch unabhängige externe Gutachter prüfen lassen. Nach einem darauf aufbauenden Votum des Apparateausschusses beziehungsweise der Kommission für Rechenanlagen wird der Hauptausschuss der DFG die Förderentscheidung treffen.

Bei Geräten mit Anschaffungskosten über fünf Millionen Euro sowie bei Großgeräten, die vom Bund im Zuge von Forschungsbauten mitfinanziert werden, soll die DFG wie bisher die Begutachtung übernehmen.

Mit der Föderalismusreform endet auch die 37-jährige Erfolgsgeschichte des HBFG, bei dem die DFG für die Begutachtung und Evaluation von Großgeräten verantwortlich zeichnete. Hierbei wurden seit 1969 insgesamt 29 200 Anmeldungen mit einem Gesamtvolumen von 9,5 Milliarden Euro positiv entschieden, darunter 10 100 Rechenanlagen (3,8 Milliarden Euro) und 2800 Geräte zur Röntgendiagnostik, Computertomografen oder MR-Tomographie-Systeme (1,8 Milliarden Euro). Herausragende Highlights waren unter anderem eine Schwerionentherapieanlage für die Universität Heidelberg (46 Millionen Euro) sowie ein Höchstleistungsrechner für das Leibniz-Rechenzentrum in München (38 Millionen Euro).