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Sonderfall Medizin

Ein besonderes Problemfeld stellt die Medizin dar. Denn hier stehen wissenschaftliche arbeitende Forschende neben praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, für die die Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä) gelten.
Diese bieten Sonderzulagen für Ärztinnen und Ärzte, die „überwiegend Aufgaben in der Patientenversorgung wahrnehmen“. Um forschende Ärztinnen und Ärzte nicht schlechter zu stellen als die, die vornehmlich Patienten versorgen, gibt es aber auch hier Möglichkeiten. So können Verdienstunterschiede durch die Gewährung von Zulagen ausgeglichen werden. Zusätzlich kann in vielen Bereichen der Klinischen Forschung davon ausgegangen werden, dass das für die Anwendung des günstigeren Ärztetarifrechts (TV-Ä) erforderliche Merkmal der „überwiegend patientenversorgenden Tätigkeit" im tarifrechtlichen Sinn erfüllt ist.
(Anmerkung: das Vorstehende gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die die Sachbeihilfeempfänger im Rahmen eines DFG-geförderten Projektes eingehen, nicht jedoch für von der DFG gewährte Stipendien.)

Was die DFG bietet

Bei der Finanzierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Mitteln der DFG werden alle Kosten übernommen, die sich aus der Umsetzung tariflicher Bestimmungen ergeben. Dies schließt wie in allen Wissenschaftsbereichen auch Leistungsentgelte, Zulagen, die Vorwegnahme von Entgeltstufen etc. ein. Voraussetzung ist lediglich, dass die jeweiligen Tarifbestimmungen korrekt angewendet werden. Auch hier obliegt die tarifrechtliche Einordnung ausschließlich der Hochschule oder dem Klinikum. Die DFG ermuntert die Klinikverwaltungen, von diesen Entscheidungsmöglichkeiten im Sinne einer Erhaltung der Klinischen Forschung Gebrauch zu machen. Die Entscheidung darüber trifft alleine die Hochschule auf der Grundlage des neuen, jetzt gültigen Tarifrechts. Die sich danach ergebenden Personalkosten werden in den von der DFG bewilligten Projekten vollständig von der DFG übernommen.

Information für die Drittmittelstellen der Hochschulen

Die DFG hat in allen Bewilligungsschreiben den folgendenden Zusatz aufgenommen: “Bei der Finanzierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft werden alle Kosten übernommen, die sich aus der Umsetzung tariflicher Bestimmungen ergeben. Dies schließt auch Leistungsentgelte, Zulagen, die Vorwegnahme von Entgeltstufen etc. ein. Voraussetzung ist lediglich, dass die jeweiligen Tarifbestimmungen korrekt angewendet werden. Auch hier obliegt die tarifrechtliche Einordnung ausschließlich der Hochschule bzw. dem Klinikum.“

Stellungnahme der Senatskommission für Klinische Forschung

Die Senatskommission für Klinische Forschung der DFG hat im Jahr 2007 zum TV-L Stellung genommen. Die Senatskommission weist auf die daraus entstehende Schlechterstellung von vorrangig forschenden Medizinerinnen und Medizinern hin. Sie fordert die Klinikverwaltungen auf, die Möglichkeiten des Tarifvertrages zur Gewährung von Zulagen zu nutzen, um hier wenigstens teilweise einen Ausgleich zu schaffen. Die DFG verbindet damit die Hoffnung, den ohnehin risikoreichen Weg in eine wissenschaftliche Karriere in der Medizin, der jetzt gegenüber der Patientenversorgung auch noch finanzielle Nachteile mit sich bringt, aufwerten zu können.

Graduiertenkollegs: Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden der Medizin

Im Rahmen der Graduiertenkollegs können Doktorandinnen und Doktoranden der Medizin bereits während ihres Studiums ein Stipendium erhalten, dessen Höhe dem BaföG entspricht.


Ansprechpersonen

Dr. Petra Hintze


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 06.10.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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