Leitlinien zur Bezahlung von Promovierenden
„Zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Projektstellen für Promovierende hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) den fachlichen Beratungsgremien die Möglichkeit eröffnet, zukünftig in allen Fächern für Promovierende Personalmittel von mehr als 50 Prozent einer Stelle vorzuschlagen, soweit es die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erfordert.
In allen Wissenschaftsgebieten wird es zunehmend schwieriger, hoch qualifizierte und talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu gewinnen und zu halten.
Um im Wettbewerb um die besten Köpfe besser gerüstet zu sein und die wissenschaftliche Karriere attraktiver zu machen, hat der Hauptausschuss beschlossen, die bisher nur in den Natur- und Ingenieurwissenschaften bestehenden besonderen Möglichkeiten zur Bezahlung von Promovierenden auszuweiten. Durch den Beschluss werden die fachlichen Beratungsgremien der DFG nunmehr in die Lage versetzt, auf entsprechenden Antrag hin in allen Förderprogrammen für Promovierende mehr als 50-Prozent-Stellen zur Bewilligung vorzuschlagen. Voraussetzung ist dabei, dass dies die nationale und internationale Wettbewerbssituation innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erfordert.
Die Fachkollegien der DFG haben Leitlinien zur Umsetzung des Hauptausschussbeschlusses in den einzelnen Fächern erarbeitet. Hier finden Sie eine Übersicht über die vorhandenen Vergütungsmöglichkeiten.