Erfahrungsstufen und Zulagen - welche Möglichkeiten der TV-L bietet
Wie die DFG die Möglichkeiten des TV-L unterstützt
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) setzt neue Randbedingungen für die Vergütung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben gemeinsam eine Handreichung veröffentlicht, die die darin enthaltenen Möglichkeiten detailliert aufzählt. Hier finden Sie eine Übersicht: