Bereichsnavigation

Gute Wissenschaftliche Praxis

Nach Beschluss der Mitgliederversammlung der DFG vom 17. Juni 1998 sind bei der Inanspruchnahme von Mitteln der DFG die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die DFG-Mittel in Anspruch nehmen möchten, müssen an ihrer Einrichtung entsprechend den Empfehlungen 1 bis 8 Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etablieren.


Zusatzinformationen

Ombudsman

Der "Ombudsman der DFG" steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung.

© 2010 DFG Aktualisierungsdatum: 24.02.2010Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

Textvergrößerung und Kontrastanpassung