Name des Preises
von Kaven-Preis mit den Unterkategorien Kaven-Ehrenpreis und von Kaven-Förderpreis
Art des Preises
ein jährlich verliehener persönlicher Preis (von Kaven-Ehrenpreis)
die Förderung in der instrumentalen Mathematik in sich bietender Gestalt (von Kaven-Förderpreis)
Ziel der Förderung
Die DFG vergibt den von Kaven-Ehrenpreis an in der Europäischen Union arbeitende Mathematikerinnen und Mathematiker für besondere wissenschaftliche Leistungen. Er soll, sofern keine weiteren geeigneten Vorschläge vorliegen, dem besten Heisenberg-Stipendiaten in der Mathematik aus dem jeweils vergangenen Jahr als besondere Auszeichnung zuerkannt werden.
Darüber hinaus unterstützt der von Kaven-Förderpreis mit Stipendien oder finanzieller Hilfe Forschungsvorhaben in der instrumentalen Mathematik.
Anzahl der Preise und Preissummen
Der von Kaven-Preis finanziert sich aus der von dem Mathematiker Herbert von Kaven ins Leben gerufenen und von der DFG betreuten von Kaven-Stiftung. Der jährlich aus den angelegten Mitteln zur Verfügung stehende Betrag von derzeit 15.000 Euro fließt zu zwei Dritteln in den persönlichen Ehrenpreis und zu einem Drittel in den Förderpreis.
Vorschlagsberechtigte
Vorschläge für mögliche Preisträger des Ehrenpreises können von den Mitgliedern des Fachkollegiums Mathematik, seinen bisherigen Vorsitzenden sowie den Gremienmitglieder der DFG für die Mathematik (Senatoren und Mitglieder der Senatsausschüsse im Bereich Mathematik) gemacht werden. Eigenbewerbungen für diesen Preis sind nicht möglich.
Bewerbungen für den von Kaven-Förderpreis sind bis zum 31. Januar jedes Jahres einzureichen.
Kriterien für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Sowohl für den Ehren- wie den Förderpreis die wissenschaftliche Exzellenz der vorgeschlagenen Person bzw. des vorgeschlagenen Projekts
Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Auswahlentscheidungen für den von Kaven-Ehrenpreis und die Empfehlung der zu fördernden Vorhaben auf dem Gebiet der instrumentalen Mathematik trifft gemäß Stiftungssatzung das Fachkollegium Mathematik der DFG im Rahmen seiner einmal jährlich stattfindenden Vollversammlung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Stifters für beide Förderinstrumente.
Vorschlagsfristen
31. Januar jedes Jahres