Name des Preises
Eugen und Ilse Seibold-Preis
Art des Preises
seit 1997 im Zwei-Jahres-Rhythmus verliehener persönlicher Preis
Ziel der Förderung
Mit dem Eugen und Ilse Seibold-Preis werden japanische und deutsche Wissenschaftler/innen ausgezeichnet, die in besonderer Weise zum Verständnis des jeweils anderen Landes beigetragen haben.
Anzahl der Preise und Preissummen
Der mit etwa 10.000 EUR dotierte Preis wird jeweils an einen deutschen und einen japanischen Wissenschaftler, in besonderen Fällen auch an ein Forscherteam, verliehen.
Vorschlagsberechtigte
Die Preise werden auf Vorschlag Dritter vergeben, nach gesonderter Einladung durch die DFG. Vorschlagsberechtigt sind:
die Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V.
das Deutsche Institut für Japanstudien Tokio der Philipp-Franz-von-Siebold-Stiftung
Deutsche Gesellschaft der JSPS-Stipendiaten e.V.
das Deutsch-Ostasiatische Wissenschaftsforum Tübingen
die Gesellschaft für Japanforschung
das Japanisch-Deutsche Zentrum Berlin
das Japanische Kulturinstitut Köln
die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS)
die European Association for Japanese Studies
die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung e.V.
die Alexander von Humboldt-Stiftung
der Deutsche Akademische Austauschdienst
die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft
die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF)
die früheren Preisträger
die jeweilige Jury
Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Kriterien für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Preise werden für besondere Leistungen auf allen Wissenschaftsgebieten vergeben, jedoch im Turnus wechselnd zwischen den Geistes- und Sozialwissenschaften, einschließlich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, und den Naturwissenschaften, einschließlich Bio- und Ingenieurwissenschaften sowie Medizin. Die Preise 2009 werden auf dem Gebiet der Geistes- und Sozialwissenschaften, einschließlich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften verliehen.
Durch den Preis kann sowohl das Lebenswerk eines/r Wissenschaftlers/in ausgezeichnet werden als auch eine junge Wissenschaftlerin/ein junger Wissenschaftler, die/der sich bereits durch herausragende und wichtige Arbeiten qualifiziert hat, ermutigt werden.
Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Auswahl der Preisträger/innen trifft ein Preisgericht unter dem Vorsitz des Präsidenten der DFG; der Generalsekretär der Alexander von Humboldt-Stiftung gehört der Jury von Amts wegen an. Die Jurymitglieder werden für jeweils eine Preisrunde berufen.
Vorschlagsfristen
Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet regelmäßig am 31. August für die Preisverleihung des Folgejahres.
Unterlagen
Würdigung der besonderen Verdienste des Kandidaten im Sinne des Preises
Curriculum vitae und vollständiges Publikationsverzeichnis
zwei Referenzen