Name des Preises
Heinz Maier-Leibnitz-Preis
Art des Preises
jährlich verliehener Preis
Ziel der Förderung
Die DFG vergibt den Preis an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in Anerkennung für herausragende Leistungen. Er soll die Preisträgerinnen und -trägern darin unterstützen, ihre wissenschaftliche Laufbahn weiterzuverfolgen. Der Preis ist nicht als Würdigung der Dissertation allein zu verstehen; vielmehr haben die Preisträgerinnen und -träger nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt.
Anzahl der Preise und Preissummen
sechs Preise dotiert mit jeweils 16.000 Euro.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt die Mittel für den Preis zur Verfügung.
Vorschlagsberechtigte
Die Preise werden auf Vorschlag Dritter vergeben, nach gesonderter Einladung durch die DFG. Das Recht, Preisträgerinnen und Preisträger vorzuschlagen, haben
die gewählten Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft
alle wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
die Max-Planck-Gesellschaft
die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren
die Fraunhofer-Gesellschaft
die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz
Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.
Kriterien für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Ausgezeichnet werden können promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die zum Zeitpunkt der Nomination akademisch an Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland oder an deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland angesiedelt sind, ungeachtet dessen, wo ihre wissenschaftlichen Leistungen erbracht wurden. Der Preis ist nicht auf bestimmte Fachgebiete festgelegt. Auch bereits Habilitierte, Juniorprofessorinnen und -professoren, Geförderte im Emmy Noether-Programm, Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter und vergleichbare Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können vorgeschlagen werden. Grundsätzlich sollen Personen nicht berücksichtigt werden, die bereits eine unbefristete Professur oder eine Dauerposition in der Wirtschaft mit einer vergleichbaren Vergütung innehaben.
Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
Die Preisträger/innen werden von einem Auswahlausschuss ausgewählt, der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen wird.
Vorschlagsfristen
Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet regelmäßig am 31. August für die Preisverleihung des Folgejahres.
Unterlagen
Anschreiben, Würdigung, tabellarische Darstellung der persönlichen und wissenschaftlichen Vita sowie Publikationsliste je in doppelter Ausfertigung
die wichtigsten Publikationen in dreifacher Ausfertigung