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Kopernikus-Preis

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Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter

Name des Preises

Kopernikus-Preis

Art des Preises

In der Regel alle zwei Jahre gemeinsam an jeweils einen Wissenschaftler in Deutschland und in Polen vergebener Preis.

Ziel der Förderung

Der Preis wird für herausragende Verdienste um die deutsch-polnische wissenschaftliche Kooperation, insbesondere im Bereich der Nachwuchsförderung, verliehen.

Anzahl der Preise und Preissummen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Stiftung für die polnische Wissenschaft bringen jeweils zu gleichen Teilen das Preisgeld von 100.000 Euro auf. Jeweils die Hälfte der Preissumme wird dem deutschen und dem polnischen Partner für maximal fünf Jahre zur Verfügung gestellt. Die beiden Preisträger können das Geld für alle wissenschaftlichen Zwecke verwenden, die die beiden Organisationen mit ihren Programmen fördern. Wünschenswert ist dabei eine weitere Intensivierung der Kooperation beziehungsweise der Nachwuchsförderung. Für die Inanspruchnahme des Preises durch den deutschen Partner gelten die Verwendungsrichtlinien für die Projektförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Inanspruchnahme des Preises durch den polnischen Partner erfolgt nach den dort geltenden Regeln.

Vorschlagsberechtigte

Der Preis wird nur auf Vorschlag vergeben. Vorschlagsberechtigt sind alle Wissenschaftler in Deutschland und in Polen, die an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen tätig sind. Sie werden durch Ausschreibungen auf den Preis aufmerksam gemacht. Daneben werden alle früheren Preisträger sowie wissenschaftliche Einrichtungen, die sich der deutsch-polnischen Kooperation widmen, um Vorschläge gebeten.

Kriterien für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger

Es werden Einzelpersonen, in geeigneten Fällen aber auch Forscherteams ausgezeichnet. Kriterien für die Preisvergabe sind die wissenschaftliche Exzellenz und darauf aufbauende Erfolge der Preisträger in der deutsch-polnischen Kooperation, insbesondere der gemeinsamen Nachwuchsförderung. Wissenschaftler können den Preis jeweils nur einmal erhalten.

Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger

Die Auswahl der Preisträger trifft ein Preisgericht aus sechs Wissenschaftlern, von denen jeweils drei in Deutschland und drei in Polen tätig sein sollen. Sie wählen aus ihrer Mitte einen stimmberechtigten Vorsitzenden. Nach jeder Preisverleihung wechselt der Vorsitz zwischen den beteiligten Seiten. Die Vertreter aus Deutschland werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die Vertreter aus Polen von der Stiftung für die polnische Wissenschaft für jeweils drei Jahre berufen. Auf deutscher Seite erfolgt die Ernennung der Juroren durch den Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Eine einmalige Wiederwahl der Angehörigen des Preisgerichts ist möglich.

Bewerbungsfristen

Der Preis wird mit Angabe einer Frist jeweils öffentlich bekannt gemacht.

Unterlagen

Nominierungen sollten die folgenden Dokumente beinhalten: Angaben zu beiden Personen (Name, Geburtsdatum, Stellung) und Würdigung (Darstellung der für die deutsch-polnische wissenschaftliche Zusammenarbeit erworbenen Verdienste, insbesondere in der gemeinsamen Nachwuchsförderung), jeweils in englischer Sprache, tabellarische Lebensläufe in englischer Sprache, möglichst mit Fotos, Listen der wissenschaftlichen Publikationen, jeweils zwei zusätzliche externe Empfehlungsschreiben in englischer Sprache. Die näheren Modalitäten zur Einreichung legt die Ausschreibung fest.

Ansprechpartner

Dr. Philip Thelen


Zusatzinformationen

Preise

Preisträger des Kopernikus-Preises finden Sie im Überblick unter

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