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Sonderforschungsbereiche
Zur Mittelbewirtschaftung
Spätestens bis zum 31. März.
Nein, da die Geräte mit der Beschaffung in das Eigentum des Landes oder der Hochschule übergehen. Im Falle von Laserersatzbeschaffungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Es gibt keine Vertragsmuster, die Vorgaben sind den Verwendungsrichtlinien (DFG-Vordruck 5.01) zu entnehmen. Was dort nicht festgelegt ist, bleibt der Hochschule überlassen.
Wenn die landesrechtlichen Bestimmungen eine solche Verwendung zulassen, können entsprechende Ausgaben als Projektmittel abgerechnet werden.
Nur, wenn die Verpflichtungen noch im letzten Förderungsjahr eingegangen wurden. Eine (erneute) Bewilligung für das Jahr nach der Beendigung des Sonderforschungsbereichs ist nicht möglich.
In der Regel nicht. Liegt eine Begründung aus dem Forschungsvorhaben heraus vor, können im Ausnahmefall eingesparte Mittel erneut bewilligt werden, allerdings nur für denselben Zweck (d.h. die Umdisposition erneut bewilligter Mittel ist nicht möglich).
Nur soweit es sich um noch im letzten Jahr eingegangene Verpflichtungen handelt.
In Sonderforschungsbereichen besteht für die wissenschaftlich Mitarbeitenden die Möglichkeit der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation (Vorbereitung auf die Promotion). Wird neben der Tätigkeit im Projekt diese Möglichkeit wahrgenommen, so erfolgt zumindest eine Bezahlung nach TV-L E 13 (50%) oder als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschlussprüfung. Sofern es der nationale und internationale Wettbewerb um qualifiziertes wissenschaftliches Personal innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems erforderlich macht, können Mittel für Stellen mit bis zu 100% der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden.
Nein, die Mittel müssen durch Einsparung an anderer Stelle erwirtschaftet werden.
Ja, sofern die Mittel an anderer Stelle eingespart werden. Zusätzliche Mittel werden nicht bewilligt.
Bis spätestens zum 30. September des jeweiligen Haushaltsjahres.
Wenn eine Mischfinanzierung aus Mitteln der Grund- und der Ergänzungsausstattung durchgeführt werden soll und wenn ein Gerät aus Komponenten mehrerer Hersteller besteht. Alle Anträge auf Freigabe von Mitten zur Selbstbeschaffung sind zusammen mit dem Beschaffungsantragsformular (DFG-Vordruck 21.04) schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Die Selbstbeschaffung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsstelle.
Nein, die Mittel müssen an anderer Stelle eingespart werden.