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Sonderforschungsbereiche

Sonderforschungsbereiche sind langfristige, in der Regel auf die Dauer von bis zu zwölf Jahren angelegte Forschungseinrichtungen der Hochschulen, in denen wissenschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen fächerübergreifender Forschungsprogramme gefördert wird. Jeder Sonderforschungsbereich besteht dabei aus einer unterschiedlichen Anzahl von Teilprojekten, die von einzelnen ggf. aber auch von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gemeinsam geleitet werden.


Ziel der Förderung

Schwerpunktbildung an Hochschulen durch die langfristige Förderung von Verbünden; Förderung der interdisziplinären Kooperation; Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Antragsberechtigung

Wissenschaftliche Hochschulen; andere Forschungseinrichtungen, die essentielle Beiträge zum Forschungsprogramm leisten sollen, können mit Zustimmung der antragstellenden Hochschule in den Antrag einbezogen werden

Anforderungen an das Projekt

hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität der Teilprojekte auf international kompetitivem Niveau; innovative anspruchsvolle, aufwendige und langfristig konzipierte Forschungsprogrammatik; kohärente Vernetzung der Teilprojekte; angemessene Grundausstattung seitens der antragstellendenden Hochschule(n)

Art und Umfang der Förderung

Personalmittel (incl. Freisemester), Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Publikationen, Kolloquien, Gäste, internationale Kooperationen sowie für Gleichstellungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Informationsinfrastruktur, Integrierte Graduiertenkollegs, Transferprojekte und Gastprojekte

Dauer der Förderung

in der Regel bis zu 12 Jahren, wobei eine Förderperiode vier Jahre umfasst

Antragsfristen

siehe auch Entscheidungsverfahren: Neuantrag: keine Einreichungsfrist, voraus gehen jedoch die Einreichung eines Konzeptpapiers und ein Beratungsgespräch Fortsetzungsantrag: innerhalb des letzten Jahres der laufenden Förderperiode des Sonderforschungsbereichs

Ergänzende Informationen

Zur Pflege internationaler Kontakte können die Sonderforschungsbereiche Mittel für Reisen, Kolloquien und Gäste erhalten. Darüber hinaus können Mittel zum Aufbau projektähnlicher Kooperationsstrukturen bis hin zur Integration von Projekten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland beantragt werden.

Programmvarianten

Sonderforschungsbereich/Transregio

Der SFB/Transregio kann i.d.R. von bis zu drei Hochschulen gemeinsam beantragt werden. Die Förderung ermöglicht eine enge überregionale Kooperation zwischen den Hochschulen zu einer profilbildenden Forschungsprogrammatik, wobei die Beiträge der Kooperationspartner für das gemeinsame Forschungsziel essentiell, komplementär und synergetisch sein sollen.

Entscheidungsverfahren

Einrichtung oder Fortsetzung von Sonderforschungsbereichen erfolgen jeweils in einem mehrstufigen Entscheidungsverfahren:

Die Einrichtung von Sonderforschungsbereichen beinhaltet ein Beratungsgespräch auf der Basis eines schriftlichen Konzepts, eine Empfehlung zur Antragstellung durch den Senatsausschuss für die Sonderforschungsbereiche , eine Vor-Ort-Begutachtung durch eine Prüfungsgruppe auf der Basis eines Vollantrags sowie eine positive Förderentscheidung des Bewilligungsausschusses für die Sonderforschungsbereiche.

Die Fortsetzung von Sonderforschungsbereichen beinhaltet eine Vor-Ort-Begutachtung durch eine Prüfungsgruppe auf der Basis eines Fortsetzungsantrags sowie eine positive Förderentscheidung des Bewilligungsausschusses für die Sonderforschungsbereiche. Die Einreichung eines Konzeptes sowie das Beratungsgespräch entfallen.

Zusatzinformationen

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© 2010 DFG Aktualisierungsdatum: 21.01.2010Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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