Bereichsnavigation

Kompaktdarstellung

Schwerpunktprogramme


Name des Förderinstruments

Schwerpunktprogramm

Ziel der Förderung

Schwerpunktprogramme sollen spürbare Impulse zur Weiterentwicklung der Forschung durch die koordinierte, ortsverteilte Förderung wichtiger neuer Themen geben:

  • neue Qualität in Thematik, Kooperation oder Methodik ("emerging fields")

  • Mehrwert durch fachübergreifende Zusammenarbeit (Interdisziplinarität)

  • Netzwerkbildung

Antragsberechtigung

Grundsätzlich Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland, die nicht ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen.

Anforderungen an das Projekt

  • Neuheit des vorgeschlagenen Arbeitsgebietes in Deutschland und im internationalen Kontext

  • Kurz- und mittelfristig klar definierte Forschungsziele

  • Synergie: Konzepte und Werkzeuge zur Gestaltung der Zusammenarbeit

  • Eignung des Koordinators

  • Konzepte zur Nachwuchsförderung

  • Internationale Einbindung und Sichtbarkeit

  • Überzeugende Einordnung in den Kontext anderer Förderaktivitäten

Art und Umfang der Förderung

i. d. R. bis zu 30 Einzelprojekte

Dauer der Förderung

i. d. R. 6 Jahre, die in mehrere Förderperioden unterteilt sind

Antragsfristen

Antrag auf Einrichtung eines Schwerpunktprogramms spätestens jeweils zum 15.10. eines jeden Jahres

Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter

Dauer bis zur Entscheidung

Auswahlsitzungen des Senates finden im Mai eines jeden Jahres statt zur Einrichtung neuer Programme des Folgejahres


Zusatzinformationen

Antragsfristen - Wichtiger Hinweis

Anträge auf Einrichtung neuer Schwerpunktprogramme bei der DFG müssen ab sofort bereits zum 15. Oktober (anstatt, wie bisher zum 15. November) in elektronischer Form bei der Geschäftsstelle der DFG vorliegen. Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2012.

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 02.02.2012Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

Textvergrößerung und Kontrastanpassung