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Schwerpunktprogramme
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Schwerpunktprogramme
Name des Förderinstruments
Schwerpunktprogramm
Ziel der Förderung
Schwerpunktprogramme sollen spürbare Impulse zur Weiterentwicklung der Forschung durch die koordinierte, ortsverteilte Förderung wichtiger neuer Themen geben:
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neue Qualität in Thematik, Kooperation oder Methodik ("emerging fields")
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Mehrwert durch fachübergreifende Zusammenarbeit (Interdisziplinarität)
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Netzwerkbildung
Antragsberechtigung
Grundsätzlich Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland, die nicht ausschließlich erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen.
Anforderungen an das Projekt
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Neuheit des vorgeschlagenen Arbeitsgebietes in Deutschland und im internationalen Kontext
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Kurz- und mittelfristig klar definierte Forschungsziele
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Synergie: Konzepte und Werkzeuge zur Gestaltung der Zusammenarbeit
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Eignung des Koordinators
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Konzepte zur Nachwuchsförderung
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Internationale Einbindung und Sichtbarkeit
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Überzeugende Einordnung in den Kontext anderer Förderaktivitäten
Art und Umfang der Förderung
i. d. R. bis zu 30 Einzelprojekte
Dauer der Förderung
i. d. R. 6 Jahre, die in mehrere Förderperioden unterteilt sind
Antragsfristen
Antrag auf Einrichtung eines Schwerpunktprogramms spätestens jeweils zum 15.10. eines jeden Jahres
Merkblätter und Formulare
Dauer bis zur Entscheidung
Auswahlsitzungen des Senates finden im Mai eines jeden Jahres statt zur Einrichtung neuer Programme des Folgejahres