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Klinische Forschergruppen
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Klinische Forschergruppen
Name des Förderinstruments
Klinische Forschergruppe
Ziel der Förderung
Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementation von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.
Antragsberechtigung
Herausragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
Klinische Fragestellungen, Einbindung von klinischem Material und ggf. von klinischen Pilotstudien, thematischer Fokus auf translationaler Forschung mit patientenorientierten Ansätzen und Aufklärung von Krankheitsmechanismen.
Klare Befürwortung durch die Medizinische Fakultät zur Einrichtung und Unterstützung der Klinischen Forschergruppe und Übernahme eines Teils der notwendigen Finanzmittel.
Stärkung der wissenschaftlichen Profilbildung an der Hochschule/medizinischen Fakultät.
Schaffung und Stärkung von forschungsorientierten Strukturen in den Kliniken.
Intensivierung der Kooperation zwischen Grundlagenwissenschaftlern und Klinikern.
Etablierung und/oder Stärkung von Ausbildungsstrukturen innerhalb der klinischen Forschung.
Art und Umfang der Förderung
Folgende Fördermodule sind in Klinischen Forschergruppen möglich bzw. zum Teil zwingend:
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Wissenschaftliche (aufeinander abgestimmte) Projekte
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Einrichtung einer Forschungsprofessur, dessen Inhaber die wissenschaftliche und organisatorische Leitung der Klinischen Forschergruppe übernimmt
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Befristete Freistellungen/Rotationsstellen (sog. „Gerok-Stellen“)
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Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
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Nachwuchsgruppen nach den Regeln des Emmy Noether-Programms
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Flexibel einsetzbare Mittel zur Kompensation einer familienbedingten Ausfallzeit
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Sonstige Personalstellen
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Fellow-Programm
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Transferprojekte
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Koordinationsmittel/-stelle
Dauer der Förderung
In der Regel bis zu 6 Jahren (unter bestimmten Umständen bis zu 8 Jahren).
Antragsfristen
Neuantrag: keine Einreichungsfrist, Antragsskizzen können jederzeit vorgelegt werden. Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Forschergruppen trifft der Senat der DFG vier Mal im Jahr.
Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel