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Klinische Forschergruppen


Name des Förderinstruments

Klinische Forschergruppe

Ziel der Förderung

Förderung von Forschungsverbünden in der krankheits- oder patientenorientierten (translationalen) klinischen Forschung und die dauerhafte Implementation von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen in klinischen Einrichtungen.

Antragsberechtigung

Herausragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Anforderungen an das Projekt

Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.

 

Klinische Fragestellungen, Einbindung von klinischem Material und ggf. von klinischen Pilotstudien, thematischer Fokus auf translationaler Forschung mit patientenorientierten Ansätzen und Aufklärung von Krankheitsmechanismen.

 

Klare Befürwortung durch die Medizinische Fakultät zur Einrichtung und Unterstützung der Klinischen Forschergruppe und Übernahme eines Teils der notwendigen Finanzmittel.

 

Stärkung der wissenschaftlichen Profilbildung an der Hochschule/medizinischen Fakultät.

 

Schaffung und Stärkung von forschungsorientierten Strukturen in den Kliniken.

 

Intensivierung der Kooperation zwischen Grundlagenwissenschaftlern und Klinikern.

 

Etablierung und/oder Stärkung von Ausbildungsstrukturen innerhalb der klinischen Forschung.

Art und Umfang der Förderung

Folgende Fördermodule sind in Klinischen Forschergruppen möglich bzw. zum Teil zwingend:

  • Wissenschaftliche (aufeinander abgestimmte) Projekte

  • Einrichtung einer Forschungsprofessur, dessen Inhaber die wissenschaftliche und organisatorische Leitung der Klinischen Forschergruppe übernimmt

  • Befristete Freistellungen/Rotationsstellen (sog. „Gerok-Stellen“)

  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

  • Nachwuchsgruppen nach den Regeln des Emmy Noether-Programms

  • Flexibel einsetzbare Mittel zur Kompensation einer familienbedingten Ausfallzeit

  • Sonstige Personalstellen

  • Fellow-Programm

  • Transferprojekte

  • Koordinationsmittel/-stelle

Dauer der Förderung

In der Regel bis zu 6 Jahren (unter bestimmten Umständen bis zu 8 Jahren).

 

Antragsfristen

Neuantrag: keine Einreichungsfrist, Antragsskizzen können jederzeit vorgelegt werden. Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Forschergruppen trifft der Senat der DFG vier Mal im Jahr.

Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel

Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 07.10.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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