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Graduiertenkollegs
Inhaltsverzeichnis
Auslandszuschläge für Stipendiatinnen und Stipendiaten in Graduiertenkollegs
Für Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Graduiertenkollegs, die für einige Zeit ins Ausland gehen, können zusätzlich zu deren Stipendien pauschale Auslandszuschläge aus den Mitteln des Graduiertenkollegs finanziert werden (siehe auch Merkblatt 2.22 „Verwendungsrichtlinien Graduiertenkollegs mit Leitfaden für Abschlussbericht und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“). Diese berechnen sich in Anlehnung an die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes.
Für manche Zielländer wird ein zusätzlicher Kaufkraftausgleich gewährt, der sich den aktuellen Wechselkursschwankungen anpasst.