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Kompaktdarstellung


Ziel der Förderung

Förderung des graduierten wissenschaftlichen Nachwuchses

Antragsberechtigung

Universitäten zusammen mit ihrem jeweiligen Sitzland

Anforderungen an das Projekt

Forschungsprogramm - hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität (möglichst auch Interdisziplinarität) auf internationalem Niveau

Studienprogramm - unmittelbar auf das Forschungsprogramm bezogen, mit innovativen Lehr- und Betreuungselementen, die über die üblicherweise im Promotionsstudium gebotenen Veranstaltungen (Doktorandenkolloquien) deutlich hinausgehen sollten

Gastwissenschaftlerprogramm - in das Studienprogramm integriert, Internationalisierung der Ausbildung

Art und Umfang der Förderung

Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden, Postdoktorandinnen und -doktoranden, Bewerberinnen und Bewerber mit einem Fachhochschul- oder Bachelorabschluss

Unter bestimmten Voraussetzungen Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden sowie für Postdoktorandinnen und -doktoranden

Mittel für Gastwissenschaftler/Gastwissenschaftlerinnen, Forschungsstudentinnen und -studenten, Reisen, Workshops, kleinere Geräte, Verbrauchsmaterial, Koordination, Sonstiges

Dauer der Förderung

Pro Förderperiode: 4 1/2 Jahre; maximale Förderdauer: neun Jahre

Antragsfristen

Antragsskizzen jederzeit;

Einrichtungsanträge - nach Absprache mit der Geschäftsstelle - auch jederzeit

Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter


Zusatzinformationen

Weitere Informationen

Neben den Graduiertenkollegs gibt es als Einrichtungen der strukturierten Promotionsförderung auch die im Rahmen der Exzellenzinitiative eingerichteten

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 07.10.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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