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Fragen zur DFG-finanzierten (Promotions-)Förderung


Die maximale Förderdauer für Doktorandinnen und Doktoranden in einem Graduiertenkolleg beträgt 36 Monate, die Laufzeit eines Postdoktorandenstipendiums 24 Monate. Die gleiche Höchstförderdauer gilt für Stellen in Graduiertenkollegs.

Wenn Sie durch ein DFG-gefördertes Stipendium finanziert werden, bekommen Sie 1000-1365 EUR/Monat, zuzüglich eines Sachkostenzuschusses von 103 EUR/Monat. Gegebenenfalls erhalten Sie auch eine Kinderzulage.

Eine Reihe von Projekten, Graduiertenkollegs und -schulen vergeben auch Mitarbeiterstellen. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Leitung nach den Konditionen. Die Stellen bewegen sich im Rahmen von TV-L E13 (50-100%) und orientieren sich meist an alternativen Stellenangeboten vor Ort und im Fachgebiet.

Als Doktorandin und Doktorand in einem GRK erhalten Sie zusätzlich Reise- und Verbrauchsmittel, um Ihre Forschungen durchzuführen und auf Konferenzen vorzustellen.

Ein Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis, d.h. weder die Universität noch die DFG werden Arbeitgeber. Das Stipendium ist steuerfrei und unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Daher haben Sie als Stipendiat/in keine automatische Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung und auch keine Kranken- und Unfallversicherung. Bitte erkundigen Sie sich aber bei der Universität nach den örtlichen Regelungen zur Unfallversicherung. Bei dem privaten Abschluss weiterer Versicherungen, insbesondere der Krankenversicherung, empfehlen wir Ihnen, die Angebote zu vergleichen. Hier kann auch die Verbraucherberatung weiterhelfen. Für ausländische Doktorandinnen und Doktoranden bietet der DAAD eine Gruppenversicherung mit vergleichsweise günstigen Konditionen an.

Finanzieren Sie Ihre Promotion über eine Stelle, ergibt sich darüber ein Arbeitsverhältnis mit der Universität oder der jeweiligen anstellenden Institution (nicht mit der DFG!). Entsprechend sind Sie dann renten-, pflege- und arbeitslosenversichert, müssen aber auch Steuern zahlen.

Vor Vertragsabschluss ist es vorteilhaft darauf zu achten, ob das Arbeitsverhältnis auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG oder § 2 Abs. 2 WissZeitVG (Drittmittelbefristung) abgeschlossen wird. Dies hat Auswirkungen auf eine mögliche Verlängerung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von potentiellen Mutterschutz- und/oder Elternzeiten bei gleichzeitiger Vertretung: Ein Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bzw. Weiterbeschäftigung um die Ausfallzeit, in der gleichzeitig eine Vertretung beschäftigt wurde, besteht nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grundlage von § 2 Abs. 1 WissZeitVG abgeschlossen wurde, nicht aber auf Grundlage von § 2 Abs. 2 WissZeitVG.

Wenn Sie zu einer Konferenz fahren oder kurzfristig im Ausland einen Partner besuchen, im Archiv recherchieren oder Vorträge halten etc., können Sie Tagegelder erhalten, die die Mehrkosten im Ausland abdecken. Die Höhe richtet sich nach dem an der Einrichtung geltenden Bundes- bzw. Landesreisekostenrecht. Sind Sie im Rahmen Ihrer Promotion im GRK/IGK für mehrere Monate im Ausland, gelten andere Zuschläge.

Alle nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten werden auf das Stipendium angerechnet, d.h. das Stipendium verringert sich um den Betrag der Zusatzeinnahmen(ggf. einschl. Steueranteil (brutto)). Verdienste durch wissenschaftliche Tätigkeiten sind hingegen möglich, dürfen die Zuverdienstgrenze von 6000 EUR im Jahr nicht überschreiten. Nebenverdienste müssen dem Sprecher bzw. der Sprecherin des Kollegs mitgeteilt werden.

Die Förderdauer eines Graduiertenkollegs beträgt zweimal 4,5 Jahre; die zweite Förderphase ist abhängig von einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung. Doktorandinnen und Doktoranden, die im Falle der Nichtverlängerung nach den ersten 4,5 Jahren noch keine 36 Monate gefördert wurden, erhalten bis zu 12 Monate, aber maximal bis zur Höchstförderdauer ihre Förderung weiter. Auch Promovierende, die am Ende der 9jährigen Laufzeit ihre 36monatige Höchstförderdauer noch nicht erreicht haben, können für maximal 12 Monate, aber insgesamt höchstens 36 Monate, weiter gefördert werden.

Bitte beachten Sie: Im 9. Förderjahr sollen keine neuen Doktorandinnen und Doktoranden mehr aufgenommen werden. Wenn das doch geschieht, sind die GRK-Verantwortlichen aufgefordert, für eine Weiterfinanzierung sorgen. Doktorandinnen und Doktoranden, die im 9. Jahr aufgenommen wurden, können keine Auslauffinanzierung durch die DFG erhalten.

Nein, die DFG gewährt keine Abschlussförderung. Von den Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen wird erwartet, dass sie durch intensive Betreuung, ein günstiges Forschungsumfeld und passende Promotionsthemen möglichst sicherstellen, dass die Promovierenden ihre Doktorarbeiten innerhalb von drei Jahren abschließen. Gelingt die Fertigstellung ausnahmsweise nicht während der maximalen Förderdauer, sind die Betreuerinnen und Betreuer bzw. die Universität aufgerufen, eine Abschlussfinanzierung zu gewähren/zu vermitteln.

Wenn Sie Mitglied in einem GRK sind, können Sie an den Publikationsmitteln partizipieren, die im Rahmen des GRK zur Verfügung stehen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet das Graduiertenkolleg und die es tragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Sind Sie nicht Mitglied in einem GRK, ist es zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, von der DFG eine Druckkostenbeihilfe für eine Dissertation zu erhalten, aber die Hürden sind hoch. Im Merkblatt zu den Sachbeihilfen steht unter 5.2:

Anträge, die ausschließlich Publikationskosten zum Gegenstand haben, sind möglich

  • für Werke, die Grundlagenmaterial für die weitere Forschung zugänglich machen (im wesentlichen Quellen- und Werkeditionen) sowie

  • für Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, in denen herausragende Forschungsleistungen erstmals veröffentlicht werden. Die Förderung von Dissertationen ist dabei nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich; Antragsvoraussetzung ist deshalb die Bewertung mit der nach der jeweiligen Promotionsordnung möglichen Höchstnote.

Falls die DFG Ihnen nicht weiterhelfen kann, gibt es noch eine Reihe von Stiftungen oder Organisationen, die möglicherweise Unterstützung bieten können.

Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 31.05.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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