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Graduiertenkollegs
Fragen rund um die Aufnahme in ein Graduiertenkolleg (GRK) / Internationalen Graduiertenkolleg (IGK) oder in andere DFG-finanzierte Promotionsmöglichkeiten
Die DFG fördert Doktorandinnen und Doktoranden nicht individuell, sondern indirekt in DFG-finanzierten
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Graduiertenkollegs,
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Graduiertenschulen oder über
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Mitarbeiterstellen in Projekten.
Auch in den Sonderforschungsbereichen (SFBs) werden Doktoranden und Doktorandinnen zur Mitarbeit eingestellt. Einige SFBs haben so genannte Integrierte Graduiertenkolleg-Module, das heißt, dass den Promovierenden genauso wie in den Graduiertenkollegs ein maßgeschneidertes Ausbildungs- und Betreuungsangebot gemacht wird.
Die Stellen oder Stipendien werden von den Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen, Projekten oder SFBs ausgeschrieben. Bitte bewerben Sie sich direkt bei diesen.
Um bei der DFG einen Antrag stellen zu können, ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung die Voraussetzung, die durch die Promotion nachgewiesen wird. Wer noch nicht promoviert ist, kann sich nicht bei der DFG um Förderung bewerben. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist darüber hinaus, dass der Antragsteller/die Antragstellerin in Zukunft in Deutschland leben und arbeiten möchte und dass eine deutsche Forschungseinrichtung bereit ist, als Gastgeber/Arbeitgeber zu fungieren.
Die DFG-Geschäftsstelle ist an die Vergabe von Stipendien und Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden nicht beteiligt. Bitte wenden Sie sich an die Leitung des Graduiertenkollegs, der Graduiertenschule des Projekts oder des SFBs, in dem Sie mitarbeiten möchten.
Zunächst sollten Sie prüfen, wo ein Graduiertenkolleg, eine Graduiertenschule oder ein Projekt existiert, das für Sie aus wissenschaftlichem Grunde interessant ist.
In der Liste der derzeit geförderten Graduiertenkollegs können Sie nach Fächern und Bundesländern sortiert suchen. Zweimal im Jahr entscheidet der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs über die Bewilligung neuer Graduiertenkollegs. Informationen über bewilligte, aber noch nicht eingerichtete Graduiertenkollegs finden Sie in der Pressemitteilung, die über die letzte Senatsausschusssitzung berichtet.
Ob Stipendien in Graduiertenkollegs oder freie Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Projekten vorhanden sind, erfahren Sie direkt bei der Leitung der Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen und Forschungsprojekte. Diese wählen ihre Doktorandinnen und Doktoranden bzw. ihre wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst aus. Die DFG nimmt hierauf keinen Einfluss.
- Graduiertenkollegs
- Graduiertenschulen
- DFG-Projekte können Sie in GEPRIS recherchieren
- Eine Übersicht der auch von anderen Förderorganisationen angebotenen Möglichkeiten bietet der DAAD
- Eine Übersicht der auch von anderen Förderorganisationen angebotenen Möglichkeiten bietet die Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KOWI)
- Stellenausschreibungen von Wissenschaftlern für die Wissenschaft auf SCIENCE-JOBS-DE
- Stellenausschreibungen im Europäischen Mobility Portal
Die Stipendien und Stellen werden von den Graduiertenkollegs vergeben. Für Informationen über freie Stipendien oder Stellen wenden Sie sich bitte an die Sprecherin bzw. den Sprecher des jeweiligen Kollegs. Alle zur Zeit laufenden Kollegs sind in der Liste der Graduiertenkollegs aufgeführt.
Die konkreten Voraussetzungen legen die jeweiligen Graduiertenkollegs, -schulen und Projekte sowie die jeweilige Promotionsordnung fest. Allgemein lässt sich aber Folgendes feststellen: Sie sollten Ihr Universitätsstudium zügig und mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben und Talent sowie Motivation für die Forschung mitbringen. Auch sollten Ihr Interessenschwerpunkt und Ihre Qualifikation zum Thema des/r jeweiligen Projekts/Kollegs/etc. passen. In Ihrem bisherigen Werdegang sollten Sie Leistungsbereitschaft und wissenschaftliches Interesse gezeigt haben und nach Möglichkeit erste Erfahrungen im wissenschaftlichen Arbeiten vorweisen können. Die Promotion sollte sich zudem sinnvoll in Ihren bisherigen beruflichen Lebenslauf und Ihre zukünftige Karriereplanung einfügen.
Haben Sie einen Bachelor- oder Fachhochschul-Abschluss, sollten Sie sich bei der Einrichtung oder Projektleitung, bei der Sie promovieren möchten, nach den Aufnahmebedingungen erkundigen. Einige Graduiertenkollegs bieten über die DFG Qualifizierungsstipendien (800 EUR/Monat) für maximal 12 Monate an, um Interessierten mit Bachelor-/Fachhochschulabschluss einen zügigen Zugang zur Promotion zu eröffnen.
Nein. Die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber soll in einem leistungsbezogenen und transparenten Verfahren erfolgen, das sich an den Voraussetzungen der Kandidatinnen und Kandidaten orientiert. (s.o. unter -> Voraussetzungen)
Ja. Wenn Sie nach Deutschland kommen möchten, können Sie in DFG-geförderten Projekten, Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen promovieren. Bewerbungen von ausländischen Doktorandinnen und Doktoranden sind den Projektleitungen und Sprechern der Graduiertenkollegs und –schulen willkommen. Immer mehr Graduiertenkollegs bieten auch ihr Studienprogramm auf Englisch an und führen für ihre ausländischen Promovierenden Sprachkurse durch.
Welche Sprachkenntnisse für die Aufnahme als Doktorandin und Doktorand erforderlich sind, erfahren Sie von den GRK-, GSC- und Projektleitungen.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung dieser Fragen an die zuständige Stelle an Ihrer Universität (Akademisches Auslandsamt). Hilfreiche Tipps für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die neu sind in Deutschland, finden Sie im Mobility Portal
Im Ausland fördert die DFG keine Promotionen. Als Doktorandin und Doktorand in einem GRK oder IGK können Sie aber von den internationalen Kontakten profitieren und Auslandsaufenthalte absolvieren. Bei IGKs gehören mehrmonatige (6- bis 12-monatige) Besuche bei der Partnereinrichtung zum Programm. Ein Promotionsstudium, das durchweg im Ausland erfolgt, ist mit dem Stipendium eines GRK nicht möglich.
In der Regel schließt die Universität mit Ihnen einen Stipendienvertrag. Ferner empfehlen wir den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung, in der für beide Seiten – die betreuenden Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wie die Promovierenden – die jeweiligen Aufgaben und Pflichten sowie die Grundsätze der Betreuung und die Rahmenbedingungen festgehalten werden.