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Graduiertenkollegs
Fragen zu Internationalen Graduiertenkollegs (IGK)
Ein IGK funktioniert erfahrungsgemäß dann am besten, wenn die Beiträge der Partner möglichst gleichgewichtig und komplementär sind. Sie sollten ein IGK daher (nur) beantragen, wenn die Kooperation gleichberechtigt ist, das Interesse Ihrer Partner an der Zusammenarbeit und dem Austausch genauso groß ist wie Ihres. Es besteht auch die Möglichkeit, ein nationales GRK mit starker internationaler Ausrichtung zu beantragen und für die zweite Phase ggf. eine Überleitung in ein IGK anzuvisieren (auf die in der ersten Phase hingearbeitet werden kann).
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an die zuständige Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle.
Voraussetzung für die Beantragung eines IGKs ist in der Regel, dass Sie bereits mit Ihrem Partner/Ihren Partnern in einem gewissen Rahmen erfolgreich zusammengearbeitet haben. Außerdem können Sie bei der DFG Mittel für einen Vorbereitungsworkshop beantragen (beachten Sie bitte u.a. Link).
Bitte wenden Sie sich an -> die für Ihr Bundesland zuständige Ansprechperson.
Um erfolgreich zu sein, brauchen IGKs etwa gleich starke Gruppen auf beiden Seiten sowie komplementäre Interessen und Expertisen. Auch wichtig ist, dass die Partner über die nötigen Mittel verfügen, damit die Kooperation und vor allem der Austausch der Doktorand/inn/en gut funktionieren. Aus welchen Quellen die „matching funds“ kommen, ist dabei unerheblich. Mit einer Reihe von ausländischen Partnereinrichtungen hat die DFG Vereinbarungen, in denen die bilaterale Förderung von IGKs geregelt ist. (bitte beachten Sie u.a. Link).
Aber auch mit Ländern, für die keine derartigen Abkommen existieren, lassen sich in der Regel passende Lösungen finden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit Ihrer/Ihrem zuständigen Ansprechpartner/in Kontakt auf.
Ihr ausländischer Partner sollte möglichst frühzeitig Kontakt zu einer Förderorganisation in seinem Land aufnehmen. Bitte kontaktieren Sie vorher den/die für das jeweilige Land zuständige/n Ansprechpartner/in, um sich über das konkrete Vorgehen zu informieren.
Die Beantragungs- und Begutachtungsverfahren sind ähnlich, die Kriterien konzentrieren sich bei IGKs jedoch wesentlich stärker auf die internationale Kooperation und das gemeinsame Betreuungs- und Qualifizierungskonzept. Bei IGKs findet in einigen Fällen bereits bei der Begutachtung eine Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen der DFG statt. Richten Sie sich daher bei der Beantragung eines IGKs ausschließlich nach dem u.a. Merkblatt.
Nein, es gibt weder für Fachgebiete noch für Länder irgendwelche Quoten. Alle Anträge auf Einrichtung oder Fortsetzung von GRKs und IGKs nehmen zu den gleichen Bedingungen am Begutachtungsverfahren teil und stehen miteinander im Wettbewerb.