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Allgemeine Fragen


Eine Förderperiode dauert 4,5 Jahre, die DFG fördert ein GRK/IGK für maximal zwei Förderperioden. Der/die einzelne Promovierende kann höchstens 36 Monate mit einem Stipendium bzw. auf einer Stelle über das GRK finanziert werden. Das heißt, dass in den maximal neun Jahren drei Doktorand/inn/engenerationen gefördert werden.

Sollte die Begutachtung des Fortsetzungsantrags nicht zu einer Verlängerungsentscheidung führen, kann das Graduiertenkolleg für die noch promovierenden Doktorand/inn/en eine Auslauffinanzierung ad personam für maximal 12 Monate beantragen und zwar bis zur Erreichung der Förderhöchstdauer von 36 Monaten. Auch für Doktorand/inn/en am Ende der 9jährigen Laufzeit kann eine Auslauffinanzierung für maximal 12 Monate beantragt werden, sofern sie nicht erst im 9.Förderjahr in das Kolleg aufgenommen worden sind und sie ihre 36monatige Förderhöchstdauer noch nicht erreicht haben.

Eine Graduiertenschule soll die Schwerpunktbildung des Standorts durch die entsprechende Nachwuchsförderung unterstützen und dabei für die Universität und die beteiligten Fächer einen wissenschaftlichen und strukturellen Mehrwert erbringen. Hinsichtlich ihrer Größe und thematischen Breite sind also die entsprechenden Strategien der Universität leitend. Strenge Vorgaben hinsichtlich der Größe, der Struktur – beispielsweise der zu beteiligenden Wissenschaftler, Institute, Doktoranden etc. - gibt es nicht. Graduiertenkollegs verfolgen hingegen ein fokussiertes Forschungsprogramm und ihr Umfang an Beteiligten ist begrenzt.

Alle von der DFG geförderten Graduiertenkollegs bieten den Promovierenden eine Einführung in die internationale Scientific Community und ein international geprägtes Umfeld. Von einem Graduiertenkolleg wird erwartet, dass es enge Kontakte ins Ausland pflegt, Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland einlädt, die Doktorand/inn/en international rekrutiert und ihnen Auslandsaufenthalte und Besuche von internationalen Konferenzen ermöglicht.

Internationale Graduiertenkollegs zeichnen sich darüber hinaus durch eine formalisierte Kooperation mit einer Partnereinrichtung (ggf. auch zwei) im Ausland aus, mit der (denen) sie ihr Forschungsprogramm und ihr Betreuungskonzept gemeinsam realisieren und finanzieren. Die Promovierenden verbringen i.d.R. mehrmonatige Aufenthalte beim jeweiligen Partner (i.d.R. 6 bis 12 Monate) und werden auch von einer/einem Hochschullehrer/in an der Partnerinstitution mit betreut.

Wenn der Sonderforschungsbereich und das Graduiertenkolleg thematisch weitgehend deckungsgleich sind, ist es sinnvoll und notwendig, sie gebündelt zu fördern. Für Graduiertenkollegs, die unabhängig von einem Sonderforschungsbereich eingerichtet werden sollen, gelten die üblichen DFG-Verfahrensregeln zur Verhinderung einer Doppelförderung. Eine thematische Überschneidung ist dann zulässig, wenn hinreichende inhaltliche oder strukturelle Alleinstellungsmerkmale des Graduiertenkollegs vorliegen. Ein strukturelles Alleinstellungsmerkmal kann beispielsweise in der Einrichtung eines Internationalen Graduiertenkollegs gesehen werden.

Mit Forschergruppen wird im Rahmen des Normalverfahrens Forschung gefördert, die die hohe wissenschaftliche Qualität von Einzelprojekten nochmals übersteigt. Entsprechend sind hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Qualität der Forschung/der Teilprojekte die herausragenden Merkmale von Forschergruppen. Von zentraler Bedeutung sind daher die Forschungsergebnisse und nicht die – häufig damit einhergehende – Promotion der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. deren individuelle Qualifikation. Bei Forschergruppen wird im Antrag eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Teilprojekte gefordert (analog zu Einzelprojekten), deren Ergebnisse bei einer Fortsetzungsbegutachtung bewertet werden. Graduiertenkollegs sind durch ein übergreifendes Forschungsprogramm charakterisiert, das in Teilprojekte gegliedert sein kann.

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall beraten, welches Förderprogramm für Ihr Vorhaben am besten geeignet ist.

Promovierende, deren Stipendium oder Stelle nicht aus GRK-Mitteln, sondern anderweitig finanziert wird, können als „Kollegiat/inn/en“ in das Graduiertenkolleg aufgenommen werden. Als solche können sie von den Angeboten und auch von den Mitteln (z.B. Reisemittel) des GRK profitieren. Für die Aufnahme und Betreuung von Kollegiat/inn/en gelten dieselben Kriterien wie für die Stipendiatinnen und Stipendiaten.

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© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 31.05.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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