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Trilaterale Projekte

Inhaltsverzeichnis

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Name des Förderinstruments

Trilaterale Projekte

Ziel der Förderung

Die Förderung trilateraler Projekte unter Beteiligung von deutschen, israelischen und palästinensischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll der Unterstützung einer friedlichen Entwicklung im Nahen Osten dienen. In geeigneten Fällen kann statt des palästinensischen Partners oder zusätzlich zu diesem auch ein Wissenschaftler aus einem anderen Nachbarstaat Israels in ein trilaterales Projekt eingebunden werden.

Antragsberechtigung

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Bei Anträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtungen besteht kein Kooperationserfordernis mit Hochschulangehörigen, auch wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt.

Art und Umfang der Förderung

Sachbeihilfe;
Personal- und Reisemittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial. Die DFG finanziert die Projektkosten jeweils für alle drei Partner. Der deutsche Bewilligungsempfänger leitet die Mittel entsprechend der Bewilligung an die israelischen und palästinensischen Partner weiter.

Dauer der Förderung

in der Regel bis zu 5 Jahren (mit einer zweijährigen Anfangsphase)

Antragsfristen

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Neue Initiativen sind in Form von Voranträgen jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres einzureichen.

Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 28.12.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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