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Deutsch-Israelische Projektkooperation
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Name des Förderinstruments
Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP)Ziel der Förderung
Bei DIP handelt es sich um ein 1997 vom BMBF eingerichtetes Exzellenzprogramm, in dessen Rahmen innovative deutsch-israelische Forschungsprojekte (in allen Wissenschaftsbereichen) gefördert werden sollen.Antragsberechtigung
Die einzelnen israelischen Einrichtungen fordern Anfang Oktober in einem internen Verfahren zur Einreichung von Projektvorschlägen auf und treffen gegen Ende des Jahres eine Auswahl. Je zwei Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte können zu einem jährlichen Ausschreibungstermin (= 31. März) bei der DFG eingereicht werden. Ein spezieller Ausschuss der DFG wählt aus diesen 14 Vorschlägen jeweils 3-4 Projekte zur Förderung aus, über die dann in der Dezember- Sitzung des Hauptausschusses endgültig entschieden wird.
Vorschlagsberechtigt sind:
- Bar-Ilan University
- Ben-Gurion University of the Negev
- The University of Haifa
- The Hebrew University of Jerusalem
- Tel Aviv University
- Technion – The Israel Institute of Technology
- Weizmann Institute of Science
Kooperationspartner auf deutscher Seite können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sein, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Sie haben kein eigenes Antragsrecht, sondern nehmen als Kooperationspartner über die Vorschläge von israelischer Seite teil. Bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen besteht kein Kooperationserfordernis mit Hochschulangehörigen.
Art und Umfang der Förderung
SachbeihilfePersonal- und Reisemittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial. Die mögliche Bewilligungssumme beläuft sich auf bis zu 1.655.000 Mio. €. Die bewilligten Mittel werden den deutschen und dem israelischen Projektleiter jeweils direkt zugeteilt.