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Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen
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Name des Förderinstruments
Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler KooperationenZiel der Förderung
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „bilateraler Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.
Antragsberechtigung
Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Für Angehörige einer außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten gesonderte Regelungen (s. Merkblatt).
Art und Umfang der Förderung
Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.
Beantragt werden können:
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bis zu dreimonatige Auslandsreisen oder Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung für Professorinnen und Professoren bis hin zu Promovierenden;
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gemeinsame Workshops.
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.