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Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen

Inhaltsverzeichnis

Kompaktdarstellung


Name des Förderinstruments

Gewährung einer Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen

Ziel der Förderung

Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „bilateraler Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.

Antragsberechtigung

Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Für Angehörige einer außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten gesonderte Regelungen (s. Merkblatt).

Art und Umfang der Förderung

Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.

 

Beantragt werden können:

 

  • bis zu dreimonatige Auslandsreisen oder Gastaufenthalte an der deutschen oder der ausländischen Partnereinrichtung für Professorinnen und Professoren bis hin zu Promovierenden;

  • gemeinsame Workshops.

Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.

Antragsfristen

Anträge können jederzeit gestellt werden, müssen aber spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme eingegangen sein.

Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 27.12.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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