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Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik (WGI)
- Großgeräte der Länder
Großgeräte der Länder
Ziel des Programms
Im Rahmen des Programms „Großgeräte der Länder“ werden Großgeräte an Hochschulen und Hochschulklinika durch die Bundesländer bzw. Hochschulen finanziert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begutachtet im Auftrag der Länder Großgeräte aus diesem Programm, die für den Einsatz in Forschung, Ausbildung und Lehre sowie Krankenversorgung vorgesehen sind. Dieser Zweckbestimmung können sie sowohl unmittelbar als auch mittelbar dienen. Insofern gelten als Großgeräte auch IT-Systeme für Rechenzentren, Hochschulbibliotheken sowie Hochschul- und Klinik-Verwaltungssysteme.
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und Hochschulklinika.
- Anträge können zu jeder Zeit nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelung durch das Land bzw. die Hochschule bei der DFG vorgelegt werden. Erforderlich ist die Zusicherung der Finanzierung durch die Hochschule bzw. deren Sitzland.
- Die Investitionssumme (brutto) muss bei Fachhochschulen jeweils über 100.000 EUR und bei den übrigen Hochschulen über 200.000 EUR liegen. Für Bayern und das Saarland gelten zur Zeit die Bagatellgrenzen 75.000 € für Fachhochschulen und 125.000 EUR für die übrigen Hochschulen.
Begutachtet werden Großgeräte, die folgende Kriterien erfüllen:
- Als Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör zu verstehen, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen, methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen. Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil des Großgerätes.
- Anträge auf Upgrades und Ergänzungen von vorhandenen Großgeräten werden dann begutachtet, wenn sie für sich über der Bagatellgrenze liegen.
- Im IT-Bereich werden auch Konzepte begutachtet, wenn sie mit konkreten Beschaffungsmaßnahmen verbunden sind. Darüber hinaus werden auch Anträge auf Vernetzung im Hochschul- und Universitätsklinikbereich begutachtet.
- Anträge auf Wissenschaftler-Arbeitsplatzrechner werden begutachtet.