Binnennavigation
Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik (WGI)
- Geräte in den DFG-Programmen
Geräte in den DFG-Programmen
Die DFG kann Geräte bewilligen, wenn sie zur Durchführung spezieller Forschungsprojekte benötigt werden und nicht zur Grundausstattung in dem jeweiligen Fach gehören. Jährlich gehen bei der DFG mehrere hundert Sachbeihilfeanträge ein, die Geräte enthalten. Voraussetzung für eine Bewilligung von Geräten ist neben der wissenschaftlichen Notwendigkeit auch die Bereitschaft des Institutsträgers, die notwendigen Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb des Gerätes zu schaffen. In diesem Rahmen gibt es kein Verfahren zur alleinigen Beantragung von Geräten.
Großgeräte in Sachbeihilfeanträgen
Als Großgeräte in Sachbeihilfeanträgen gelten solche mit einen Brutto-Beschaffungswert über 50 T €. Es gibt keine Obergrenze bezüglich der Investitionssumme. Anträge mit solchen Geräten durchlaufen zunächst die übliche Begutachtung in den verschiedenen Förderprogrammen und werden im Fall eines Bewilligungsvorschlags für den Antrag dann im Apparateausschuss oder in der Kommission für IT-Infrastruktur (bei IT-Systemen) unter methodischen und apparatetechnischen Gesichtspunkten beraten. Dort wird ein Entscheidungsvorschlag zum Gerät für die abschließende Entscheidung im Hauptausschuss der DFG abgegeben.
Großgeräteinitiativen
Im Rahmen von Großgeräteinitiativen können aufwändige Großgeräte mit herausragender, innovativer Technik und dem Ziel der Förderung von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fragestellungen beantragt werden. Eine Initiative wird in Zusammenwirken mit dem Apparateausschuss bzw. der Kommission für IT-Infrastruktur entwickelt. Die Beantragung erfolgt in einem von der DFG initiierten Verfahren, bei dem gezielt zur Antragstellung für eine Initiative aufgefordert wird. Eine solche Aufforderung erfolgt auf der Webseite der DFG oder ggf. zusätzlich auch durch Kontakte mit Wissenschaftlern. Die Anträge zu einer Initiative werden gemeinsam begutachtet und entschieden.
Beschaffung wissenschaftlicher Geräte
Der Kauf der Geräte ab 10.000 Euro erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle (ZBS) der DFG in Abstimmung mit dem Antragsteller. Die Geräte werden der Wissenschaftlerin bzw. dem Wissenschaftler als Leihgabe zur Verfügung gestellt oder der akademischen Einrichtung zugunsten der Durchführung der Projekte übereignet. Bei einem Ortswechsel der Wissenschaftlerin bzw. des Wissenschaftlers können die Leihgaben mitgenommen werden.
Ansprechpersonen
Ute Breuer, Tel.: 0228/885 - 2474, E-Mail: Ute.Breuer@dfg.de
Boris Licker, Tel.: 0228/885 - 2105, E-Mail: Boris.Licker@dfg.de
Reparatur von Leihgaben
Bei Leihgaben besteht außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für größere Reparaturen, die nicht zu den absehbaren Folgekosten gehören, vor der Auftragsvergabe zu beantragen. Kleinere Reparaturen an Leihgaben können auch aus umdisponierten Sachbeihilfemitteln finanziert werden, wenn die DFG zugestimmt hat. Bei Kosten unter 600 Euro ist die Zustimmung nicht erforderlich.
Ansprechperson
Frank König, Tel. 0228/885 2255, E-Mail: Frank.Koenig@dfg.de