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Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik (WGI)
- Großgeräte in Forschungsbauten
Großgeräte in Forschungsbauten
Forschungsbauten sind Neu-, Um oder Erweiterungsbauten einschließlich Großgeräten an Hochschulen mit Kosten über 5 Mio. €. Anträge auf Forschungsbauten werden von den Ländern dem Wissenschaftsrat zur Begutachtung vorgelegt. Dieser spricht Empfehlungen an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) über die zu realisierenden Projekte aus. Die GWK entscheidet jährlich, welche Forschungsbauten jeweils realisiert werden sollen.
Großgeräte mit einer Summe über 5 Mio. € werden wie Forschungsbauten behandelt und zunächst durch den Wissenschaftsrat und die GWK bewertet. Darüber hinaus erfolgt eine Begutachtung durch die DFG, die schließlich eine Empfehlung an den Wissenschaftsrat ausspricht.
Großgeräte bis 5 Mio. €, die zu einem empfohlenen Forschungsbau gehören, können zusammen mit diesem beantragt und finanziert werden. Das Sitzland bzw. die Hochschule legt einen Antrag bei der DFG vor. Die DFG begutachtet diese Großgeräte und spricht eine Empfehlung zur Beschaffung gegenüber dem Wissenschaftsrat bzw. dem BMBF aus.
Die finanzielle Abwicklung für diese Großgeräte erfolgt gemeinsam durch das Sitzland und den Bund, die Beschaffung durch die jeweilige Hochschule.
Es gelten die Vorgaben des Programms "Forschungsgroßgeräte" nach Art. 91b GG.