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Projektförderung

Deutsche Partner  

Deutsche Partner können im Rahmen ihres Förderantrags die durch die Beteiligung an einer internationalen Kooperation entstehenden Zusatzkosten bei der DFG mit beantragen. Zusatzkosten einer internationalen Kooperation können alle bei der DFG beihilfefähigen Kostenpositionen umfassen, insbesondere Personal-, Geräte- und Reisekosten, soweit sie speziell für die internationale Kooperationskomponente benötigt werden.

Ausländische Partner

Bei Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit Partnern in anderen Ländern durchgeführt werden, erwartet die DFG in der Regel, dass Arbeiten der ausländischen Partner aus ausländischen Quellen finanziert werden. Eine Unterstützung der ausländischen Partner vor Ort aus Mitteln der DFG ist möglich, wenn und insoweit sie für die Zusammenarbeit essentiell ist und eine Finanzierung aus ausländischen Quellen nicht oder nicht zeitgerecht erwartet werden kann. Mittel, die für ausländische Kooperationspartner bestimmt sind, werden dem Projektleiter in Deutschland bewilligt; für die sachgerechte Verwendung ist er gegenüber der DFG rechenschaftspflichtig.

Antragstellung

Hinsichtlich der Finanzierung der Projektanteile der ausländischen Partner ist bei der Antragstellung für jeden Projektpartner entweder eine Erklärung darüber beizufügen, dass die Finanzierung gesichert ist oder anzugeben, wann und bei welcher ausländischen Einrichtung die Förderung beantragt wurde. Die DFG wird nach Abschluss ihrer eigenen Prüfung ihre Bewilligungen vorbehaltlich der Finanzierung des ausländischen Partners aussprechen.


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 04.02.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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