Ziel der Förderung
Profilierung und Herausbildung wissenschaftlich führender, international wettbewerbsfähiger und exzellenter Standorte in Deutschland. Qualifizierung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler innerhalb eines exzellenten Forschungsumfelds.
Antragsberechtigung
Universitäten
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Exzellenz der Beteiligten und des Standortes Wissenschaftliches Programm / Konzept / Leitidee von hoher wissenschaftlicher Qualität und Originalität (interdisziplinär ausgerichtet) auf internationalem Niveau in einem profilbildenden Wissenschaftsgebiet. Überzeugende Auswahl-, Qualifikations- und Betreuungskonzepte unmittelbar auf Bedürfnisse des Standortes bezogen. Professionelles Management und Einbindung in das Strukturkonzept der Universität. Die Gemeinsame Kommission aus DFG und Wissenschaftsrat konkretisiert die Begutachtungskriterien für die zweite Förderphase mit in ihrer Sitzung im März 2010.
Art und Umfang der Förderung
Erste Förderphase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) rund 1 Mio. € pro Jahr. Zweite Förderphase Phase (2012-2017) je nach Bedarf von 1 bis 2,5 Mio. € pro Jahr (Richtwerte). Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturmaßnahmen, je nach Notwendigkeit. Einschließlich: Mittel zur Förderung von Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden und Professuren (W1-W3), Mittel für ein effizientes Management, eine professionelle Doktorandenrekrutierung und für die öffentliche Präsentation.
Dauer der Förderung
Die 1. Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) beinhaltet eine 5- bis 6-jährige Förderung. Die Fortsetzung der Exzellenzinitiative ist zunächst auf eine Förderperiode von 5 Jahren für Neu- und Fortsetzungsanträge und angelegt (1. November 2012 bis 31. Oktober 2017).
Antragsfristen
Ausschreibung der zweiten Förderphase erfolgt im März 2010