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Antragsberechtigung

Universitäten

Art und Umfang der Förderung

Projektförderung/ koordinierte Förderung/ Strukturförderung

In der ersten Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) erhalten die Exzellenzcluster rund 6,5 Mio. Euro p.a. wobei konzeptbedingte Abweichungen möglich sind.

 

Um kleineren Universitäten und den Besonderheiten der Fächer Rechnung zu tragen, sind für die zweite Phase (2012-2017) Finanzierungsbandbreiten vorgesehen. Es können für Exzellenzcluster zwischen 3 und 8 Millionen Euro p.a. beantragt und bewilligt werden. Dabei handelt es sich um Richtwerte. Es muss gewährleistet sein, dass die Einrichtung strukturell deutlich über die Möglichkeiten in Sonderforschungsbereichen hinausgeht. Mittel können in der Höhe variierend, den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend, für die einzelnen Haushaltsjahre beantragt werden. Bei Neuanträgen sollte eine Anlaufphase berücksichtigt werden (zum Beispiel für Personalrekrutierung).

Folgende Kostenarten können beantragt werden:

 

  • Als Projektmittel können Personal-, Sach- und Investitionsmittel beantragt werden.
  • Personalmittel dienen der Finanzierung der unmittelbar am Projekt Mitarbeitenden. Sie können auch Mittel für zusätzliche Professuren, Leitungen selbständiger Nachwuchsgruppen sowie sonstige Personal- und Personalnebenkosten (wie z.B. für Rekrutierungsmaßnahmen) beinhalten.
  • Sachmittel dienen der Deckung der unmittelbaren Projektkosten; darunter fallen z.B. Kleingeräte, Verbrauchsmittel, Reisen sowie Mittel für wissenschaftliche Veranstaltungen und Weiterbildung der Projektmitarbeitenden, insbesondere der Promovierenden, oder des administrativen Personals.

Zusätzlich werden 20 % Programmpauschale für projektbezogene, indirekte Kosten bereitgestellt. Diese müssen nicht beantragt werden.

 

Wichtig ist, dass innerhalb jedes Exzellenzclusters ein transparentes System der leistungsbezogenen Mittelvergabe etabliert ist, nach dem die Mittelallokation bis hinunter auf die Projektebene erfolgen kann. Grundausstattung darf nicht aus Projektmitteln finanziert werden.

Dauer der Förderung

Die 1. Phase der Exzellenzinitiative (2006/2007 bis 2012) beinhaltet eine 5- bis 6-jährige Förderung.

 

Die Fortsetzung der Exzellenzinitiative im Rahmen einer 2. Phase ist auf eine Förderperiode von fünf Jahren (1. November 2012 bis 31. Oktober 2017) angelegt. Im Jahr 2016 werden Bund und Länder gemeinsam über den Fortgang entscheiden.

Merkblätter und Formulare

Übersicht der Formulare und Merkblätter


Zusatzinformationen

© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 17.03.2011Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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