Walter Benjamin-Programm

Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen.

Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.

Besonderer Hinweis zu Walter Benjamin-Stipendien in Frankreich

Aufgrund der französischen Gesetzeslage können Postdoktorand*innen in Frankreich maximal 12 Monate über ein Stipendium verbringen. Bitte berücksichtigen Sie dies, wenn Sie einen Aufenthalt in Frankreich im Rahmen des Walter Benjamins-Programms planen! 

Ziel der Förderung

Mit der Einwerbung von Fördergeldern für ein eigenständiges Forschungsvorhaben wird der Grundstein für die weitere, zunehmend selbständige wissenschaftliche Karriere gelegt und die erwünschte Eigenverantwortlichkeit von besonders qualifizierten Postdoktorand*innen gestärkt. Das Programm dient damit der Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere. Es hat zum Ziel, die in dieser Karrierephase relevante Mobilität und thematische Weiterentwicklung zu unterstützen, daher ist in dem Programm im Regelfall ein Wechsel der Einrichtung vorgesehen.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.

Besonderheiten gelten für Antragsteller*innen des Moduls Walter Benjamin-Stipendium (Ausland):

Eine Förderung im Ausland kann nur erfolgen, sofern Wissenschaftler*innen in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind. Dies ist der Fall, wenn sie unmittelbar vor der Antragstellung mindestens drei Jahre während der Promotions- und/oder Postdoc-Phase ununterbrochen wissenschaftlich in Deutschland gearbeitet haben.

Sofern Wissenschaftler*innen sich bereits im Ausland befinden, kann eine Förderung im Ausland dann erfolgen, wenn sie den überwiegenden Teil der Schul- und Hochschulausbildung in Deutschland absolviert und sich nach Ihrer Promotion im In- oder Ausland zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als drei Jahre im Ausland zu Forschungszwecken aufgehalten haben.

Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Wissenschaftler*innen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr an der für das Walter Benjamin-Stipendium ausgewählten gastgebenden Einrichtung wissenschaftlich gearbeitet haben.

Art und Umfang der Förderung

Dies ist abhängig von der Modulwahl. Im Ausland wird ein Stipendium gewährt und im Inland eine Stelle der Personalkategorie „Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare“ (bzw. Rotationsstelle i.d.R. in der Personalkategorie „Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiter*in“). Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich. Unabhängig von den gewählten Modulen wird ein allgemeiner Sachkostenzuschuss für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten und ggfls. erhöhte Publikationskosten (Buch) gewährt.

Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern.

Es wird erwartet, dass weitere Bedarfe durch die Einrichtung abgedeckt werden, an der das Vorhaben angesiedelt wird. Insbesondere bei der Durchführung im Inland werden seitens der gastgebenden Wissenschaftler*innen Unterstützung für das Vorhaben sowie für die Karriereentwicklung erwartet.

Dauer der Förderung

In der Regel bis zu 2 Jahren.

Formulare und Merkblätter

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Für Auslandsstipendiat*innen steht ein Kommunikationssystem in Form einer Mailingliste bereit, das ihnen Gelegenheit gibt, sich über sämtliche Aspekte ihres Stipendiums auszutauschen.

Geflüchtete Forscher*innen in jeder Karrierephase nach der Promotion können eine Walter Benjamin-Stelle beantragen.

Antragstellung

Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten der Antragstellung.

Verfahrensfragen beantwortet:

Bitte nehmen Sie auch die

zur Hilfe.

Während des Stipendiums (Ansprechpersonen der Stipendienstelle)

Für Fragen und weitere Informationen bezüglich der finanziellen Abwicklung während des Stipendiums steht Ihnen die Stipendienstelle gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns folgendermaßen: