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Forschungsstipendien

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Auslandszuschlag und Berechnungsbeispiele

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2001 beschlossen, den Auslandszuschlag in Anlehnung an die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes anzupassen. Damit wurde erreicht, dass die DFG flexibel auf Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Wechselkursschwankungen reagieren kann, denn die Kaufkraftausgleichsregelungen des Bundesbesoldungsgesetzes fließen ebenfalls mit in die Bemessung des Auslandszuschlages ein.

Mit dieser Regelung ist es jedoch nicht mehr möglich, Tabellen einzustellen, aus denen die jeweiligen Werte für die besonderen Familiensituationen ersichtlich sind. Daher werden im Folgenden Beispielsfälle angeführt, aus denen Sie die monatlichen Zahlbeträge (in EURO) bei den unterschiedlichen Familiensituationen entnehmen können.


Weiterführende Informationen

Für den Fall, dass Sie Ihre Familiensituation bzw. das Land Ihres Stipendienaufenthaltes hier nicht wiederfinden, kontaktieren Sie bitte den zuständigen

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© 2010-12 DFG Aktualisierungsdatum: 30.01.2012Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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