ERA Nanosciences

Nano Sci wurde im Zeitraum März 2005 - 2007 im 6. FRP aus EU-Mitteln gefördert.

Ein Era-Net Plus wurde 2008 im Rahmen des 7.FRP eingerichtet.

Partner

  • L'Agence nationale de la recherche (ANR) und
  • Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) und
  • Commissariat à l`énergie atomique (CEA) und
  • Ministère Délégué à la Recherche (MDR) - Frankreich
  • Academy of Finland (AKA) - Finnland
  • Consiglio Nazionale delle Ricerche (CNR) – Italien
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) – Deutschland
  • Fonds zur Förderung der Wissenschaftlichen Forschung (FWF) – Österreich
  • International Monetary Fund (IMF) – Israel
  • Stichting voor Fundamenteel Onderzoek der Materie (FOM) und
  • Technologiestichting (STW) – Niederlande
  • Slovak Academy of Siences (SAS) – Slowakien
  • Ministerio de Educacion y Ciencia (MEC) – Spanien
  • Engineering and Physical Sciences Research Council (EPSRC) – Vereinigtes Königreich

Assoziierte

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) - Deutschland
  • Ministry of Science and Higher Education (MSHE) - Polen
  • Fundação para a Ciência e a Tecnologia (FCT) – Portugal
  • Mathematical Education for Engineering (fmi+d) - Spanien

Koordinator

CNRS, Frankreich

Ziel und allgemeine Finanzierung

Koordinierung der Fördermaßnahmen seiner Mitglieder zur Grundlagenforschung in den Nanowissenschaften. Die DFG ist im Arbeitsplan zuständig für Arbeitspaket 2: "Implementing transnational research".

Die Europäische Kommission übernimmt die Kosten für Koordination und Vernetzung, die nationalen Förderorganisationen finanzieren die Projekte.

Aktivitäten

  • European Virtual Nanolab
  • 2 calls

1st call 2006

“Generating new knowledge on the fabrication, study, control, or manipulation of individual nanoscale objects”

Antragsvoraussetzungen

  • mindestens drei Partner*innen aus drei verschiedenen Mitgliedsländern/höchstens 5 Partner*innen aus 4 Ländern
  • mindestens ein*e Hauptantragsteller*in ist Nachwuchswissenschaftler/in
  • alle anderen sollten national geförderte Projekte aus den Nanowissenschaften haben (ab 2001)
  • jede Antragsteller*in darf sich nur an einem Projekt beteiligen

Zweistufiges Begutachtungsverfahren

Es gingen 251 Antragsskizzen ein – davon wurden 36 ausgewählt, die aufgefordert wurden, einen Vollantrag zu stellen. Jeder Antrag wurde zunächst schriftlich von zwei Gutachtern und einem «Reader» begutachtet und anschließend im Rahmen einer Gutachter*innensitzung diskutiert.

Von den 36 eingereichten Vollanträgen werden 12 (davon 9 mit deutschen Antragsteiler*innen) gefördert.

Finanzierung: Mischfinanzierung

  • zugesagte nationale Förderung: max. € 1.600.000
  • common pot: € 3.400.000 für 3 Jahre, davon DFG_Anteil: € 800.000
  • Verwaltung des common pot: DFG
  • Antragssumme insgesamt (alle beteiligten Förderorganisationen): ca. 28 Mio. €
  • Antragssumme bei der DFG: 6.221.050. €
  • Gesamtbewilligungssumme aller beteiligten Förderorganisationen: ca. 10 Mio. €
  • Gesamtbewilligungssumme DFG: 1.481.181 € (HAL 359 A/2006)
  • Da die DFG im MoU die Förderung von 12 Projekten mit 2.4 Mio. € zugesagt hatte, musste sie
  • 533.309 € an ausländische Partner*innen auszahlen.

2nd call im Rahmen des Era-Net Plus 2008

Schwerpunktthema "Kopplung zwischen Nanoobjekten oder Nanomaterialien, insbesondere die Kopplung zwischen weicher und harter Materie"

Gesamtförderung: 16 Mio € + 8 Mio. € (topping up der EC)

Für 13,3 Mio € der nationalen Mittel war ein Rückfluss in die Geberländer festgeschrieben, common pot: € 2.700.000 für 3 Jahre, davon DFG-Anteil: € 770.000. Diesem Betrag liegt ein Finanzierungsmodell zugrunde, welches auf der Basis der Mittelrückflüsse aus vier verschiedenen Programmen in den Nanowissenschaften im 6. Rahmenprogramm, sowie der Ergebnisse der ersten Nanosci-ERA Ausschreibung im Jahr 2006 erarbeitet wurde. Für Deutschland beläuft sich dieser Anteil auf circa 23%.

Antragsvoraussetzungen

  • mindestens drei Partner*innen aus drei verschiedenen Mitgliedsländern/höchstens 5 Partner*innen aus mindestens 3 Ländern
  • mindestens ein*e Hauptantragsteller*in ist in einer frühen Phase der wissenschaftlichen Karriere
  • jede*r Antragsteller*in darf sich nur an einem Projekt beteiligen

Die Konsortien der Antragsteller*innen waren interdisziplinär zusammengesetzt.

Zweistufiges Begutachtungsverfahren

207 Antragsskizzen, wurden eingereicht, davon 132 mit Beteiligung deutscher Arbeitsgruppen aus den Fachrichtungen Physik, Chemie, Biologie, Medizin und Pharmazie.

Begutachtung durch internationale Gutachter*innengruppe, die aus den Skizzen 60 ausgewählt hat, die zur Vollantragstellung aufgefordert wurden. An 42 dieser 60 Anträge waren 48 deutsche Arbeitsgruppen beteiligt.

An der Begutachtung haben insgesamt 37 Gutachter*innen teilgenommen. Zu jedem Antrag wurden drei bis vier schriftliche Stellungnahmen eingeholt.

24 der 37 Gutachter*innen und Gutachter haben auf der Grundlage der schriftlichen Voten abschließend über die 60 Anträge diskutiert. Zur Förderung empfohlen wurden 41 der 60 Anträge, an denen deutsche Arbeitsgruppen beteiligt sind. Das Antragsvolumen der deutschen Arbeitsgruppen beläuft sich auf 9.704.215 € (ohne Programmpauschale), davon 57.233 für ein Großgerät. Das Antragsvolumen ohne das Großgerät aber mit Programmpauschale beträgt 11.576.378 €.

Die Gutachtergruppe hat 24 der 60 Anträge zur Förderung empfohlen. An diesen 24 Anträgen sind 21 deutsche Arbeitsgruppen beteiligt. Daraus resultiert eine Förderempfehlung für deutsche Arbeitsgruppen von insgesamt 4.409.535 € (ohne Programmpauschale), davon 57.233 € für ein Großgerät. Die Höhe der Förderempfehlung mit Programmpauschale beläuft sich inkl. Großgerät auf 5.292.635 €.

Dieses Ergebnis führt zu einem Netto-Gewinn von 760.000 € für die DFG bzw. die deutschen Wissenschaftler*innen.

Kontakt

Dr. Johanna Kowol-Santen
E-Mail: Johanna.Kowol-Santen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2318