Förderlinien
Der Europäische Forschungsrat (ERC) schreibt zwei Förderlinien aus:
ERC: Starting Grant
Starting Grants eröffnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Beginn ihrer Karriere die Möglichkeit, eine eigene Forschergruppe auf- bzw. auszubauen und ein exzellentes Projekt in der Grundlagenforschung durchzuführen, um sich so als unabhängige Forscherinnen und Forscher zu etablieren.
Ziel der Förderlinie
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Unterstützung der Unabhängigkeit von Nachwuchswissenschaftler/innen
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Förderung von Projekten in der Grundlagenforschung
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Gewinnung von exzellenten Wissenschaftler/innen weltweit (zurück) nach Europa
Antragsberechtigung
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Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen und jeder Nationalität mit mindestens 2 bis maximal 12 Jahren Forschungserfahrung nach der Promotion
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Projektdurchführung in Europa (EU-Mitgliedstaat und assoziierte Staaten)
Anforderungen an das Projekt
Herausragende wissenschaftliche Qualität
Anforderungen an die Antragstellerinnen und Antragsteller
Herausragende wissenschaftliche Leistung und vielversprechendes Potenzial
Art und Umfang der Förderung
-
Förderung aller zur Projektdurchführung erforderlichen Personal- und Sachmittel (ggf. einschließlich der Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers)
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1,5 Millionen Euro (in Ausnahmefällen bis zu 2 Millionen Euro) für maximal 5 Jahre
Antragsfristen
Jährliche Ausschreibung: In der Regel findet eine Ausschreibung im Sommer mit Einreichungsfrist des Antrags im Herbst statt. (Termine der jährlichen Ausschreibungsfristen, siehe CORDIS)
Antragsverfahren
einstufig (Einreichung eines Vollantrags, der in zwei Stufen begutachtet wird)
Formulare und Merkblätter
Das jährliche Arbeitsprogramm und der Leitfaden für Antragsteller/innen werden auf den Webseiten des ERC und auf CORDIS veröffentlicht.
ERC: Advanced Grant
Advanced Grants eröffnen etablierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die bereits international bedeutende Forschungsergebnisse über einen längeren Zeitraum aufweisen, ein exzellentes Projekt in der Grundlagenforschung durchzuführen.
Ziel der Förderlinie
- Förderung von Projekten in der Grundlagenforschung
- Gewinnung von exzellenten Wissenschaftler/innen weltweit (zurück) nach Europa
Antragsberechtigung
Etablierte Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen und jeder Nationalität
Anforderungen an das Projekt
Herausragende wissenschaftliche Qualität
Anforderungen an die Antragstellerinnen und Antragsteller
Langjährige herausragende wissenschaftliche Leistung (Schwerpunkt bei der Begutachtung liegt auf den letzten 10 Jahren)
Art und Umfang der Förderung
- Förderung aller zur Projektdurchführung erforderlichen Personal- und Sachmittel (ggf. einschließlich der Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers)
- 2,5 Millionen Euro (in Ausnahmefälle 3,5 Millionen Euro) für maximal 5 Jahre
Antragsfristen
Jährliche Ausschreibung: In der Regel findet eine Ausschreibung im Sommer mit Einreichungsfrist des Antrags im Herbst statt (Termine der jährlichen Ausschreibungsfristen, siehe CORDIS).
Formulare und Merkblätter
Das jährliche Arbeitsprogramm und der Leitfaden für Antragsteller/innen werden auf den Webseiten des ERC und auf CORDIS veröffentlicht.