Information für die Wissenschaft Nr. 91 | 27. Oktober 2021

Schwerpunktprogramm „Das digitale Bild“ (SPP 2172)

Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat im März 2018 die Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Das digitale Bild“ (SPP 2172) beschlossen. Als Laufzeit sind sechs Jahre vorgesehen. Die DFG lädt hiermit ein zur Antragstellung für die zweite dreijährige Förderperiode.

Das Ende 2019 gestartete Schwerpunktprogramm „Das digitale Bild” thematisiert von einem multiperspektivischen Standpunkt aus in der Zusammenführung exemplarischer Projekte die zentrale Rolle, die dem Bild im komplexen Prozess der Digitalisierung des Wissens in Theorie und Praxis zukommt. Intendiert ist eine kritische Thematisierung und Reflexion dieser Dimension als eines tiefgreifenden epistemologischen Umbruchs. Dies geschieht in einem dezidiert transdisziplinären Austausch und soll unter besonderer Einbeziehung auch der Informationswissenschaften erfolgen.

Im SPP können Projekte gefördert werden, die erstens auf den Anteil des Bildes im Prozess der Digitalisierung reflektieren in der Absicht, zu einer Theorie des digitalen Bildes in der Verwendung in Kunst, Wissenschaft und Kultur beizutragen. Förderung können zweitens Projekte erhalten, die sich beschreibend und interpretierend dem Phänomen, den Erscheinungsformen und Praktiken des Digital Turn in seiner visuellen Dimension zuwenden, wozu zum Beispiel auch die Beschreibung und Interpretation von Formen der bildenden Kunst im digitalen Raum gehören. Drittens können Projekte gefördert werden, die auf die Praxis der Technologien des digitalen Bildes zielen, beispielsweise die Entwicklung innovativer Formen des Einsatzes des digitalen Bildes als Medium der Erkenntnis im Umfeld der Wissenschaft. Anträge können einem dieser drei Bereiche zugeordnet, sollen zugleich aber mit Blick auf die anderen konzipiert sein. Ein Schwerpunkt des SPP soll im Bereich der Praxis, hier der Untersuchung und Reflexion der technologischen Instrumente und sozialen Infrastrukturen, liegen.

Für die Einzelprojekte gilt, dass sie prinzipiell in den Kunst- und Kulturwissenschaften beheimatet sein können oder aber bei entsprechender Ausrichtung in den Informationswissenschaften. Zur Realisierung der besonderen Herausforderung der Reflexion der technischen Sphäre können Einzelprojekte jeweils auch als „Tandemprojekte“ definiert werden, in denen Informatikerinnen und Informatiker mit Kulturwissenschaftlerinnen und Kulturwissenschaftlern eng zum Schwerpunktthema zusammenarbeiten. Hierbei ist zu beachten, dass die verfügbaren Mittel begrenzt sind und Personal- und Sachmittelkosten auch bei Kooperationsprojekten in vertretbaren Grenzen gehalten werden müssen, um eine hinreichende Menge an Projekten im SPP-Rahmen fördern zu können. Die für das Projekt zentrale transdisziplinäre Debatte soll ihren besonderen Ort in den übergeordneten Veranstaltungen finden, die in kooperativen Workshops an den beiden Standorten Marburg (Koordination der zweiten Förderphase) und München (bisherige Koordinationsstelle) sowie im virtuellen Forschungsraum gemeinsamer Diskussions- und Publikationsplattformen organisiert werden.

In jedem Projekt, gleich welcher fachlichen Anbindung und Orientierung, ist eine reflexive Komponente verlangt. Diese kann als konzeptuell-entwicklungsorientierte und/oder medienreflexive Position umgesetzt werden. Projekte, die lediglich die „Digitalisierung“ eines Bestands bezwecken oder ausschließlich neue Tools zur Bearbeitung dieses Bestands liefern, sind nicht adressiert. Prinzipiell sollen die Projekte des SPP zum besseren Verständnis der Rolle des digitalen Bildes in der Wissensgesellschaft beitragen und damit die Bildhaftigkeit von Wissen im digitalen Raum reflektieren.

Entsprechend diesen Kriterien wurden bereits für die erste Förderperiode von Dezember 2019 bis Dezember 2022 von einer Fachgutachtergruppe zwölf Projekte ausgewählt, die diesen Kriterien grundsätzlich entsprechen und das mögliche Spektrum abbilden (weiterführender Link s.u.). Für die zweite Förderperiode wird das Anforderungsprofil im Wesentlichen beibehalten. Die bereits geförderten Projekte können einen Folgeantrag stellen. Neuanträge sind ausdrücklich erwünscht und werden prinzipiell gleichbehandelt.

Antragstellung

Reichen Sie Ihren Antrag in englischer Sprache für die zweite Förderphase bitte bis spätestens 15. März 2022 bei der DFG ein. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elan-Portal zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten. Sofern Sie beabsichtigen, einen Neuantrag einzureichen, wählen Sie bitte unter „Antragstellung – Neues Projekt – Schwerpunktprogramm“ im elektronischen Formular aus der angebotenen Liste „SPP 2172 – Das digitale Bild“ aus. Bitte senden Sie ein weiteres Exemplar des Antrags in elektronischer Form an den Koordinator des Programms ().

Handelt es sich bei dem Antrag innerhalb dieses Schwerpunktprogramms um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 1. März 2022 ist eine Antragstellung nicht möglich. Bitte wählen Sie im Registrierungsformular bei den abschließenden Angaben ebenso wie bei der Antragstellung Ihr Schwerpunktprogramm aus der angebotenen Liste der Ausschreibungen aus. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.

Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits gefördert werden und einen Fortsetzungsantrag stellen wollen, müssen den Antrag über die Registerkarte „Antragstellung – Antragsübersicht/Fortsetzungsantrag“ einreichen. Hier wird Ihr in der Förderung befindliches Projekt angezeigt, und Sie können Ihren Fortsetzungsantrag stellen.

Berücksichtigen Sie bitte beim Aufbau Ihres Antrags das DFG-Merkblatt 54.01 zu Sachbeihilfen mit Leitfaden für die Antragstellung und die Hinweise im Merkblatt Schwerpunktprogramm 50.05, Teil B.

Das Begutachtungskolloquium des Schwerpunktprogramms wird voraussichtlich im Juli 2022 stattfinden.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zum Schwerpunktprogramm erhalten Sie unter:

Den vollständigen Text des Rahmenantrags finden Sie unter:

Das elan-Portal der DFG zur Einreichung der Anträge finden Sie unter:

Die Merkblätter DFG-Vordruck 50.05 und 54.01 stehen unter:

Inhaltliche Fragen beantworten Ihnen die Koordinatoren des Schwerpunktprogramms:

  • Prof. Dr. Hubert Locher
    Philipps-Universität Marburg
    Kunstgeschichtliches Institut
    Deutsches Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg
    Biegenstr. 10
    35032 Marburg
    Tel. +49 6421 28-24324
  • Professor Dr. Hubertus Kohle
    Ludwig-Maximilians-Universität München
    Institut für Kunstgeschichte
    Zentnerstr. 31
    80798 München
    Tel. +49 89 2180-5317

Auskünfte zur Antragstellung bei der DFG erteilen:

Ansprechpartnerin für fachliche Fragen:

Ansprechpartnerin für formale Fragen: