Information für die Wissenschaft Nr. 33 | 3. Mai 2021

Fokus-Förderung COVID-19: Erschließen räumlicher Daten als Entscheidungsgrundlage in der Pandemiebekämpfung

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat mit der Fokus-Förderung COVID-19 eine neue Fördermöglichkeit zur Bearbeitung von besonders drängenden und kurzfristig zu beantwortenden wissenschaftlichen Fragestellungen geschaffen (vgl. DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51, 2020). Die Vorhaben können zur Vorbereitung größerer Projekte im Anschluss genutzt werden.

Mit der vorliegenden Ausschreibung fordert die DFG auf, Forschungsvorhaben zum Thema „Erschließen räumlicher Daten als Entscheidungsgrundlage in der Pandemiebekämpfung“ einzureichen.

Gefördert werden die Entwicklung und Demonstration innovativer und kreativer Ansätze der Datenauswertung für eine detaillierte raum-zeitliche Analyse des Infektionsgeschehens. Damit sollen beispielsweise die Grundlage für eine frühzeitige Entdeckung von Ausbruchsgeschehen (gegebenenfalls auch kleinräumlich) oder für die Evaluation von Präventions- und Eindämmungsmaßnahmen geschaffen werden. Projekte können entweder mit innovativen Ansätzen das bisherige Pandemiegeschehen analysieren oder die Entwicklung von Monitoringsystemen zum Ziel haben. In beiden Fällen ist die Nutzung einer Vielzahl amtlicher, kommerzieller oder frei zugänglicher Datenquellen wie unter anderem Mobilfunkdaten, Daten sozialer Medien, Daten der Gesundheitsämter, Verhaltens- und Umfragedaten denkbar.

In den Anträgen sind wissenschaftliche Ziele und methodisches Vorgehen prägnant darzustellen. Dazu zählen auch eine Beschreibung des erwarteten Mehrwerts gegenüber bestehenden Analyseansätzen, die Planung einer Demonstration an einem oder mehreren Beispielen sowie die plausible Darstellung der erwarteten Anwendbarkeit über das konkrete Fallbeispiel hinaus. Darüber hinaus wird auch ein Ausblick auf mögliche spätere Anwendungen in Forschung, Prävention oder Eindämmung von Pandemien erwartet.

Um einen zügigen Projektstart zu gewährleisten, muss im Antrag ersichtlich sein, dass die zur Durchführung des Vorhabens notwendigen Voraussetzungen (z. B. Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten) gegeben sind. Weiterhin muss im Antrag deutlich werden, wie die gewonnenen Erkenntnisse zu einem besseren Verständnis des Infektionsgeschehens beziehungsweise der Wirkung von Eindämmungsmaßnahmen beitragen. Die Anschlussfähigkeit der erzielten Forschungsergebnisse für weiterführende Projekte sollte ebenfalls dargestellt werden. Die Vorhaben sind klar von bereits anderweitig geförderten Maßnahmen abzugrenzen.

Art der Förderung

Zur Beantragung von Forschungsvorhaben im Rahmen dieser Ausschreibung steht die neu geschaffene Fördermöglichkeit Fokus-Förderung COVID-19 im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) zur Verfügung. Die Fokus-Förderung soll es den wissenschaftlichen Communities zeitnah und vereinfacht ermöglichen, Forschungsbeiträge zu aktuellen Fragestellungen zu erarbeiten, um dem aktuellen Bedarf an einem raschen Erkenntnisgewinn höchster Qualität als Beitrag zur Analyse und Überwindung der Coronavirus-Pandemie Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Fokus-Förderung können auf das Thema der Ausschreibung begrenzte Einzelvorhaben für eine Dauer von maximal zwölf Monaten gefördert werden. Der Umfang ist auf die im Rahmen des Basismoduls beantragbaren Sach- und Personalmittel begrenzt. Abweichend von den Regelungen für die Antragstellung für Einzelprojekte sind in der Fokus-Förderung Investitionen über 10 000 Euro sowie die Module für Mercator Fellow, Eigene Stelle, Vertretung, Rotation und projektspezifische Workshops nicht förderfähig.

Gefördert werden können Vorhaben von höchster wissenschaftlicher Qualität, die wissenschaftliches Neuland betreten, einen hohen Erkenntnisgewinn zur spezifischen Fragestellung der Ausschreibung versprechen und als im Förderzeitraum von bis zu einem Jahr durchführbar eingeschätzt werden. Die Kürze der Antragsunterlagen und die kurze Förderdauer von maximal nur einem Jahr setzen eine hohe Ausgewiesenheit des/der Antragstellenden – belegbar unter anderem durch „past merits“ (wie Publikationen, Auszeichnungen) – sowie die Verfügbarkeit von etablierter Forschungsinfrastruktur und einem entsprechenden Methodenrepertoire voraus. Im Übrigen gelten die regulären Qualitätskriterien des DFG-Förderhandelns.

Antragstellung

Für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Fokus-Förderung COVID-19 wird ein kurzer Antrag erwartet, in dem das wissenschaftliche Vorhaben auf maximal fünf Seiten beschrieben wird. Detaillierte Informationen sind im Leitfaden und einem Merkblatt Fokus-Förderung COVID-19 zu finden. Ein entsprechender Antragsvordruck steht ebenfalls zur Verfügung. Die Anträge, Lebensläufe sowie antragsergänzenden Unterlagen sind in englischer Sprache zu verfassen und über das elan-Portal unter „Fokus COVID-19: Erschließen räumlicher Daten“ bis zum 25. Mai 2021 einzureichen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars die Beschränkungen bei der Laufzeit und den beantragbaren Mitteln, da diese systemseitig nicht vorbelegt werden können.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie bitte, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne eine vorherige Registrierung bis zum 18. Mai 2021 ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens sind gleichermaßen angesprochen. Die sonst geltenden Regeln der Kooperationspflicht gelten bei dieser Fördermaßnahme ausnahmsweise nicht, um alle Bereiche der Wissenschaft in Deutschland einzubinden und ein schnelles Handeln zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die üblichen Regeln der Antragsberechtigung.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Coronavirus-Pandemie:

DFG-Information für die Wissenschaft Nr. 51/2020 mit weiteren Informationen zur Fokus-Förderung:

Merkblatt:

Leitfaden:

Elan-Template:

Fragen zur Ausschreibung können an folgende fachlich zuständigen Ansprechpersonen gerichtet werden:

Administrative Fragen können an folgende Ansprechperson gerichtet werden:

  • Ansgar Demmer
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften 2: 
    Sozial- und Verhaltenswissenschaften
    Tel. +49 228 885-2928