Information für die Wissenschaft Nr. 113 | 15. Dezember 2021

Rahmenbedingungen der zweiten Wettbewerbsphase der Exzellenzstrategie

Beschlüsse des Expertengremiums zu Zeitplan und Begutachtungsmodalitäten

In der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder hat das für die Ausgestaltung des Programms und die Festlegung der Förderbedingungen zuständige Expertengremium auf seiner jüngsten Sitzung am 29. und 30. November 2021 einen Zeitplan für die zweite Wettbewerbsrunde des Förderprogramms beschlossen. Zudem legte das mit 39 in- und ausländischen Mitgliedern aus dem gesamten Spektrum der wissenschaftlichen Disziplinen besetzte Gremium erste Modalitäten für die Begutachtung von Skizzen und Anträgen für Exzellenzcluster in der zweiten Wettbewerbsrunde fest.

Bezüglich des zukünftigen Zeitplans reagiert das Expertengremium auf vielfache Bitten aus der Wissenschaft und dem Wissenschaftssystem und entzerrt die Wettbewerbsphase im Vergleich zur ersten Runde deutlich. Für die antragstellenden Einrichtungen wird dadurch zum einen zwischen der Auswahl der Skizzen und dem Antragseingang für Exzellenzcluster mehr Zeit zur Verfügung stehen. Ebenfalls verlängert wird der Zeitraum zwischen der Förderentscheidung über Exzellenzcluster und der Vorlage des Selbstberichts der geförderten Exzellenzuniversitäten sowie der Einreichung für Neuanträge in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten.

In seinen Diskussionen und Beschlüssen folgte das Gremium dem Grundsatz, wonach das Primat von Wissenschaft und Exzellenz die unverzichtbare Grundlage des internationalen Renommees und der weltweiten Anerkennung der Exzellenzstrategie ist. Die Beurteilung und Auswahl von wissenschaftlichen Spitzenleistungen mittels eines fundierten wissenschaftsgeleiteten Verfahrens ist sowohl für die durchführenden Organisationen DFG und Wissenschaftsrat als auch für die beteiligten Gutachterinnen und Gutachter zeit- und ressourcenintensiv. Entsprechend hat das Expertengremium beschlossen, zusätzliche Zeit für diese Teile der Wettbewerbsphase vorzusehen.

Ebenso hat das Gremium eine Weiterentwicklung der Begutachtungsmodalitäten beschlossen. Dies beinhaltet eine Verlängerung der Zeitspanne für die Begutachtung der Skizzen in der Förderlinie Exzellenzcluster. So soll es auch im Rahmen der Skizzenpanels nun Zeit für direkte Interaktion zwischen Antragstellerinnen und Antragstellern sowie den Begutachtungsgruppen geben und auch jene für die anschließende Besprechung und Bewertung der Skizzen verlängert werden. Bei der Begutachtung der Anträge wird ein besonderes Gewicht auf die Diskussion zwischen den Antragstellenden und den Begutachtungsgruppen gelegt. In den Antragspanels werden thematisch verwandte Anträge – in der Regel drei bis zu maximal vier– zusammengefasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Vergleichbarkeit der Bewertung von strukturellen Aspekten der Antragsskizzen und Anträge sowie der angemessenen Berücksichtigung fachübergreifender Vorhaben. Die Anzahl der zur Antragstellung ausgewählten Skizzen und somit die genaue Gestaltung der Antragspanels hängen von der Anzahl der möglichen Förderfälle ab, die von Bund und Ländern innerhalb der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) voraussichtlich im Herbst 2022 festgelegt wird.

Der nun vom Expertengremium beschlossene Zeitplan und die festgelegten Modalitäten stehen unter dem Vorbehalt, dass es der GWK im Herbst 2022 möglich ist, die weitere Entwicklung des Programms zu beschließen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen und eine schematische Darstellung zu dem vom Expertengremium beschlossenen Zeitplan finden sich auf den Webseiten der DFG und des Wissenschaftsrates:

Webseite der DFG zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder:

Webseite des Wissenschaftsrates zur Exzellenzstrategie und zu den Exzellenzuniversitäten:

Ansprechpersonen für die Förderlinie Exzellenzcluster:

Ansprechpersonen für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten: