Information für die Wissenschaft Nr. 4 | 13. Januar 2021

Geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: DFG erleichtert weiterhin Mitarbeit in Forschungsprojekten

Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft (2021)

Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft (2021)

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet seit Dezember 2015 Förderoptionen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten. Hierdurch konnten bisher vor allem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Promotions- und Postdoktorandenphase unterstützt werden, indem sie in bereits laufende DFG-Projekte eingebunden wurden.

Dieser Zielgruppe wird die DFG auch im Jahr 2021 die Integration in das deutsche Wissenschaftssystem ermöglichen. Sie ermuntert dazu, qualifizierte Personen aller wissenschaftlicher Karrierestufen mit Fluchthintergrund in den von der DFG geförderten Forschungsprojekten anzustellen.

Grundsätzlich ist es in allen Förderprogrammen der DFG möglich, geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit bereits bewilligten Mitteln zu finanzieren, ohne dass es einer gesonderten zusätzlichen Beantragung bei der DFG bedarf.

Außerdem ist es weiterhin in vielen DFG-Förderprogrammen (Sachbeihilfe, Schwerpunktprogramme, Forschungsgruppen, Klinische Forschungsgruppen, Kolleg-Forschungsgruppen, Graduiertenkollegs) möglich, Zusatzanträge zu stellen, um qualifizierte geflohene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Es können Personen gefördert werden, die einen aufenthaltsrechtlichen Status im Kontext eines Asylverfahrens haben, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Betroffenen in das Projekt ermöglichen, insbesondere Gästemittel und Personalmittel. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator-Modul; mit ihm können zum einen Aufenthalts- und Reisekosten und zum anderen eine Vergütung gewährt werden, deren Höhe sich wie bei den Gästemitteln nach der wissenschaftlichen Qualifikation richtet.

Die Zusatzanträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne Lebenslauf und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Anträge müssen Angaben über die in ein Projekt einzubindende Person enthalten und den Mehrwert ihrer Mitarbeit für das Projekt begründen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sollten darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zeitnahe Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten.

Sonderforschungsbereiche werden dazu explizit ermuntert, für die Einbindung von Flüchtlingen insbesondere die bewilligten „Pauschalen Mittel“ einzusetzen, mit denen sie flexibel, eigenverantwortlich und unmittelbar reagieren können. Für Exzellenzcluster gilt dies ebenso.

Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der antragstellenden Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.

Weiterführende Informationen

Informationen finden Sie unter:

Ansprechpersonen:

Für Graduiertenkollegs:

Für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster:

Für alle weiteren Förderverfahren: