Information für die Wissenschaft Nr. 50 | 5. August 2020

DFG und Fraunhofer fördern in der dritten Runde gemeinsam Kooperationsprojekte im Bereich Erkenntnistransfer

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Fraunhofer-Gesellschaft fordern erneut gemeinsam zur Antragstellung auf dem Gebiet des Erkenntnistransfers auf. Gefördert werden trilaterale Transferprojekte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten und Fraunhofer-Instituten in Kooperation mit Anwendungspartnern, mit denen eine Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung geschlossen werden soll.

Die Erfahrungen mit Transferaktivitäten zeigen, dass es trotz der erzielten Erfolge nach wie vor systematische Schwierigkeiten gibt. Diese liegen unter anderem in der Suche nach einem geeigneten Partner, sowohl seitens der Universitäten als auch aufseiten des Anwendungspartners. Insbesondere für kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) bestehen große Hürden, weil diese in aller Regel nicht über ausreichende Forschungskapazitäten verfügen, die als produktive Schnittstelle die Ergebnisse aus DFG-geförderten Projekten aufnehmen und sie weiterentwickeln. Gleiches gilt für Start-up-Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund verschränken DFG und Fraunhofer ausgewählte Transferaktivitäten mit einem fortgeschrittenen Technologiereifegrad. Ziel ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus DFG-Projekten zu Unternehmen zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten.

Gegenstand der Ausschreibung

Es können trilaterale Transferprojekte mit einem universitären Partner (DFG-finanziert), einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und einem, gegebenenfalls mehreren, Anwendungspartnern (eigen-finanziert) beantragt werden. Die Laufzeit der Projekte kann maximal drei Jahre betragen. Transferprojekte müssen auf Ergebnissen basieren, die in DFG-geförderten Forschungsprojekten generiert wurden und mindestens TRL 4 (technology validated in lab; s. u. Hinweise zu den TRL) aufweisen. Die Projektpartner greifen diese Ergebnisse auf und entwickeln sie gemeinsam zu einem Demonstrator/Prototypen weiter. Bei Plattformtechnologien wird die Entwicklung anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels erwartet. Der Projektantrag muss auch detaillierte Angaben zur beabsichtigten Verwertung und Vermarktung enthalten.

Die dafür notwendigen Forschungsarbeiten werden von den Partnern aus Universität, Fraunhofer-Institut und dem Anwendungspartner durchgeführt. Ein gemeinsames und gleichgewichtiges Arbeitsprogramm beschreibt die Arbeiten und die Vernetzung der Partner.

Rechte und Pflichten der drei Partner sowie die Verwertung und Vermarktung der Ergebnisse werden unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch einen trilateralen Kooperationsvertrag geregelt. Die geplanten Ergebnisse der beantragten Projekte müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen. Für den trilateralen Kooperationsvertrag ist der vorliegende Mustervertrag zu verwenden. Ausschließlich in seltenen, sehr gut begründeten Ausnahmefällen können Abweichungen nach Zustimmung von DFG und Fraunhofer eingebracht werden.

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von je 3 Millionen Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, mindestens fünf Transferprojekte zu fördern.

Antragsberechtigung

Im Rahmen dieser trilateralen Transferprojekte können antragsberechtigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Universitäten und Fraunhofer-Instituten gemeinsam Anträge stellen. Unter dieser Maßgabe gelten die Regeln der DFG in Ziff. 2.1 des Merkblatts zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01) entsprechend für die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der DFG. Kooperationen einer/eines Fraunhofer-Mitarbeiterin/-Mitarbeiters an der Universität mit ihrem/seinem eigenen Fraunhofer-Institut sind ausgeschlossen. Bei Fragen setzen Sie sich bitte unbedingt vor einer Antragstellung für eine Beratung mit der DFG-Geschäftsstelle in Verbindung.

Verfahren

Die Anträge werden gemäß einem zwischen Fraunhofer und DFG abgestimmten Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren evaluiert. Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.

Phase 1: Projektskizzen

Zunächst sollen Projektvorschläge als Skizzen (max. vier Seiten je Skizze sowie max. zweiseitige wissenschaftliche Lebensläufe mit Publikationsverzeichnissen mit max. zehn Publikationen pro Projektbeteiligtem) eingereicht werden.

Für die Skizzen steht eine Vorlage zur Verfügung. Diese enthält:

  • die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts,
  • die Konzeption der Zusammenarbeit mit dem/den Industriepartner/-n mit Arbeitsplan und Kostenplan,
  • eine überzeugende Darstellung der geplanten Verwertung.

Der Stichtag für die Projektskizzen ist der 30. September 2020.

Die Einreichung der Projektskizzen ist ausschließlich über das elan-Portal möglich (Einzelförderung à Initiative für eine Sachbeihilfe). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „Projektskizzen DFG-Fraunhofer-Kooperation 2020“ aus.

Die Projektskizzen werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Vollantragstellung aufgefordert.

Mit einer Aufforderung zur Vollantragstellung ist Mitte November 2020 zu rechnen.

Phase 2: Vollanträge

Für die Antragstellung gelten im Allgemeinen die Regeln des Programms „Sachbeihilfe“. In Ergänzung beachten Sie bitte die aktuellen „Hinweise für trilaterale Transferprojekte“. Für die Beschreibung des Vorhabens ist die „Vorlage für trilaterale Transferprojekte 2020“ verbindlich.

Der Stichtag für den Vollantrag nach Aufforderung sowie für den von allen Projektpartnern gezeichneten Kooperationsvertrag ist der 10. Februar 2021.

Die Einreichung der Anträge erfolgt ausschließlich über das elan-Portal (Antragsübersicht / Folgeantrag). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation Erkenntnistransfer 2020“ aus.

Die Anträge werden von einer Begutachtungsgruppe evaluiert. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden eine Gelegenheit zur Präsentation ihres Antrags erhalten. Die Begutachtung soll Ende April/Anfang Mai 2021 stattfinden. Eine Förderung erfolgt nur, wenn sich Fraunhofer und DFG für eine Förderung aussprechen. Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2021 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.

Weiterführende Informationen

Zusätzliche Informationen sowie spezielle Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller finden Sie auf der Webseite der DFG „Trilaterale Transferprojekte mit Fraunhofer“:

Hinweise zu den Technology Readiness Levels (TRL) stehen unter:

Fraunhofer-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter finden entsprechende Informationen auch im Fraunhofer-Intranet.

Zugang zum elan-Portal der DFG:

DFG-Merkblatt zur Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.01):

Ansprechpersonen

DFG:

Fraunhofer:

Für inhaltliche Fragen und Fragen zur Verwertung:

Für inhaltliche und administrative Fragen:

Hinweis:

Die Information für die Wissenschaft Nr. 50 vom 05.08.2020 wurde am 06.08.2020 überarbeitet (Die Telefonnummer von Dr. Gabriela Schumann wurde geändert).