Information für die Wissenschaft Nr. 29 | 25. Mai 2020

Nationale Forschungsdateninfrastruktur – Ausschreibung 2020 für die Förderung von Konsortien (2. Ausschreibungsrunde)

Bund und Länder haben im November 2018 den Aufbau einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen. In der NFDI sollen Datenbestände systematisch erschlossen, langfristig gesichert und entlang der FAIR-Prinzipien über Disziplinen- und Ländergrenzen hinaus zugänglich gemacht werden. Die NFDI wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut. Mit dieser zweiten Ausschreibung lädt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Antragstellung für die Förderung weiterer NFDI-Konsortien ein.

Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzenden und Anbietenden von Forschungsdaten und umfassen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und das Management der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten. Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent enthalten. Somit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale beziehungsweise 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Ausgehend von 30 Förderfällen stehen im Durchschnitt pro Konsortium 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung.

Fristen und Antragstellung

Anträge für die Förderung von NFDI-Konsortien können ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden. Diese zweite von drei Ausschreibungen zielt auf einen Förderbeginn zum 1. Oktober 2021. Anträge können zunächst für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gestellt werden. Die dritte Ausschreibung ist für 2021 vorgesehen.

Um den zum kooperativen Aufbau der NFDI unerlässlichen Vernetzungsprozess zu unterstützen, ist es erforderlich, dass alle Antragstellenden Absichtserklärungen vorlegen, die über die Homepage der DFG öffentlich zugänglich gemacht werden. Für eine Antragstellung im Jahr 2020 ist eine verbindliche Voranmeldung zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie, dass in dieser verbindlichen Voranmeldung die Namen aller antragstellenden und mitantragstellenden Einrichtungen sowie aller Beteiligten abschließend und vollständig benannt werden müssen. Eine spätere Anpassung oder Ergänzung ist nicht möglich. Für eine Antragstellung im Jahr 2021 wird eine unverbindliche Absichtserklärung erwartet, die im Jahr der Antragstellung aktualisiert werden kann. Bitte senden Sie die verbindlichen Voranmeldungen für 2020 ebenso wie die unverbindlichen Absichtserklärungen für 2021 bis spätestens zum 15. August 2020 per E-Mail an . Bitte fassen Sie verbindliche Voranmeldungen und unverbindliche Absichtserklärungen nach dem von der DFG dazu bereitgestellten Formular ab.

Die Frist für die Einreichung des Antrags ist der 30. September 2020. Der Antrag muss über das elan-Portal der DFG eingereicht werden. Das gesamte Antrags- und Begutachtungsverfahren erfolgt in englischer Sprache.

Bitte beachten Sie, dass auch in der Ausschreibungsrunde 2020 keine Anträge entgegengenommen werden, die ausschließlich Querschnittsthemen bearbeiten. Die hohe Relevanz von Querschnittsthemen für das Funktionieren und den Erfolg der NFDI ist unbestritten. Solche Querschnittsthemen und konsortienübergreifenden Aspekte werden aktiv im Zusammenwirken der fachlichen Konsortien bearbeitet. Bitte beachten Sie hierzu auch die Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums vom Mai 2019. Zusätzliche Fördermittel für die Bearbeitung von Querschnittsthemen können durch die Nutzung von Förderangeboten unter anderem der DFG eingeworben werden.

Zur Unterstützung des Vernetzungsprozesses soll wieder eine NFDI-Konferenz stattfinden. Die Konferenz wird am 8./9. Juli 2020 in einem virtuellen Format abgehalten. Im Zentrum der NFDI-Konferenzen stehen die gegenseitige Information über alle zur Förderung vorgeschlagenen oder sich in der Planung befindenden Konsortien unabhängig von ihrer Reife sowie die Vernetzung der (geplanten) Konsortien untereinander. Alle weiteren Informationen zur Konferenz finden Sie in der Information für die Wissenschaft Nr. 30 sowie auf der Webseite der DFG.

Weiterführende Informationen

Bitte entnehmen Sie detaillierte Informationen zur Antragstellung (Antragsberechtigung, Art und Umfang der Förderung sowie Details zum Verfahren usw.) dem Programmmerkblatt:

Die Förderkriterien für NFDI-Konsortien einschließlich weiterer Hinweisen finden Sie unter:

Hinweise zur Abfassung der verbindlichen Voranmeldung beziehungsweise der unverbindlichen Absichtserklärungen finden Sie unter:

Ein für die Antragstellung verbindliches Antragsmuster sowie Informationen zur Gestaltung der Anträge auf Förderung finden Sie unter:

Zusätzlich zur elektronischen Antragseinreichung muss die antragstellende Einrichtung das Quittungsdokument, das nach dem Hochladen des Antrags über elan generiert wird, ausgedruckt und unterschrieben an die DFG schicken. Bitte reichen Sie das Quittungsdokument bis zum 15. Oktober 2020 per Post ein.

Die Leitungen aller mitantragstellenden Einrichtungen sowie alle Co-Sprecherinnen beziehungsweise Co-Sprecher müssen eine Verpflichtungserklärung von der Webseite der DFG herunterladen, ausdrucken und unterschreiben (eine Verpflichtungserklärung pro Einrichtung). Diese Unterlage muss nicht an die DFG geschickt werden. Die Vorlage für die Verpflichtungserklärung finden Sie hier:

Sie finden die oben genannten Dokumente gesammelt sowie weitere Informationen unter:

Informationen zur NFDI-Konferenz finden Sie unter:

und unter

Weitere Informationen zur NFDI finden Sie unter:

Bei Fragen zur Antragsstellung sowie zum Verfahren erreichen Sie eine Ansprechperson unter:

  • Tel. +49 228 885-3500

Alternativ können Sie uns Ihre Anliegen gerne per E-Mail zusenden.

Zu Grundsatzfragen der NFDI stehen Ihnen darüber hinaus als Ansprechpersonen zur Verfügung:

  • Dr. Ulrike Eickhoff
    Tel. +49 228 885-2254
  • Dr. Anne Lipp
    Tel. +49 228 885-2260
  • Dr. Johannes Fournier
    Tel. +49 228 885-2418

Bitte beachten Sie auch unsere FAQs.