Information für die Wissenschaft Nr. 90 | 13. Dezember 2019

Informationsmaterial zu Nagoya-Protokoll-relevanten Forschungsvorhaben

DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt veröffentlicht Erläuterungen und Mustervertragsklauseln, die den Umgang mit den gesetzlichen Regelungen erleichtern sollen

Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt. Es regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben. Dabei verlangt das Nagoya-Protokoll einen fairen Interessenausgleich zwischen den Nutzern der genetischen Ressource und demjenigen Land, das diese zur Verfügung stellt. Es unterscheidet hierbei nicht grundsätzlich zwischen Grundlagenforschung und kommerziell motivierter Forschung. So wird zum Beispiel die genetische und/oder biochemische Analyse von biologischem Material, auch zu Zwecken der nicht-kommerziellen Forschung, als Nutzung im Sinne des Nagoya-Protokolls definiert. In der Folge ist auch die Grundlagenforschung in vielen Zweigen von den entsprechenden nationalen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls betroffen.

Die DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der biologischen Vielfalt hat nun zwei Dokumente veröffentlicht, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Umgang mit dem Nagoya-Protokoll unterstützen sollen: die „Erläuterungen zu Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben, die Zugang zu genetischen Ressourcen und/oder zu traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, beinhalten“ sowie die „Model Clauses for Mutually Agreed Terms on Access to Genetic Resources and Benefit Sharing”. Sie enthalten praxisrelevante Erläuterungen und Auslegungshinweise. Dazu gehören neben Entscheidungshilfen, ob das eigene Forschungsprojekt als Nagoya-Protokoll-relevant einzustufen ist, Informationen über die Rechtslage, die Verantwortlichkeiten sowie die erforderlichen Schritte insbesondere im Vorfeld eines Forschungsprojekts. Die Bereitstellung eines Katalogs von Musterklauseln (Model Clauses) ist ein Angebot an betroffene Forscherinnen und Forscher sowie ihre Institutionen, diesen Bausteinen Anregungen für die abzuschließenden Verträge zu ihren individuellen Forschungsprojekten zu entnehmen.

Die „Erläuterungen“ liegen derzeit auf Deutsch vor, eine englische Fassung folgt im Januar 2020.

Weiterführende Informationen

Die beiden Publikationen „Erläuterungen zu Forschungs- und/oder Entwicklungsvorhaben, die Zugang zu genetischen Ressourcen und/oder zu traditionellem Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht, beinhalten“ und „Model Clauses for Mutually Agreed Terms on Access to Genetic Resources and Benefit Sharing” sind zu finden auf der DFG-Homepage unter:

Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle:

Pressekontakt:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, 
    Tel. +49 228 885-2109,