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Gutachterinnen und Gutachter

Das Herzstück der Förderpraxis

Die wissenschaftliche Begutachtung der Anträge, die an die DFG gestellt werden, ist das Herzstück der Förderpraxis der DFG. Die Gutachterinnen und Gutachter, die von der Geschäftsstelle nach ihrer fachlichen Expertise ausgewählt werden, bewerten die Anträge nach wissenschaftlicher Exzellenz, Relevanz und Originalität. Sie geben nach eingehender Prüfung ihre Empfehlung ab und liefern damit die Basis für die spätere Entscheidung.

Die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter stellt sicher, dass jeder wesentliche Aspekt eines Antrags kompetent abgedeckt wird. Die Begutachtenden sind auf ihrem jeweiligen Gebiet ausgewiesene Forscher und haben den für eine sachliche Beurteilung notwendigen Überblick. Die Geschäftsstelle achtet bei der Auswahl sorgfältig darauf, dass kein Anschein von Befangenheit beispielsweise durch Kooperation oder Konkurrenz, Lehrer-/Schüler-Beziehungen, gegenseitige Begutachtungen, etc., entsteht. Die DFG hört jährlich rund 10.000 Gutachterinnen und Gutachter aus dem In- und Ausland. Sie sind ehrenamtlich tätig.

Im nächsten Schritt bewerten die aus der Wissenschaft gewählten Fachkollegien die Auswahl der Gutachter und die Aussagen der Gutachten um im Vergleich aller in einem Fach vorliegenden Anträge eine Förderempfehlung zu formulieren, die den Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.

Zusatzinformationen

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Tätigkeit der Gutachterinnen und Gutachter finden Sie unter

© 2010 DFG Aktualisierungsdatum: 17.02.2010Sitemap  |  Impressum  |  Kontakt  |  RSS Feeds

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